#Funfact: Wenn jemand in der Familie #stirbt, müssen die Angehörigen die #Miete des #Toten DREI MONATE lang weiterbezahlen. Es gibt zwar ein #Sonderkündigungsrecht, aber mit einer #Kündigungsfrist von drei Monaten. Hoch lebe das #BGB, das die Eigentümer schützt. Eigentümlich! Die Akzeptanz einen selbstgesuchten #Nachmieters liegt im Ermessen des Eigentümers. PS: Die #Rente wird in dieser Zeit natürlich nicht weitergezahlt. https://www.anwalt.org/kuendigung/mietvertrag-tod-mieter/
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