“Bürgergeld”-Gesetz wurde am 13. Okt. im #Bundestag erstmals beraten / #AfD fordert #Zwangsarbeit, #Sachleistungen und verschärfte #Residenzpflicht bei #Bürgerhartz-Beziehenden
Das Vorhaben der #Bundesregierung, aus der #Grundsicherung „Bürgergeld“ zu machen, beriet der Bundestag. Der dazu vorgelegte „Entwurf eines Zwölften Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches #Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze – Einführung eines #Bürgergeld|es“ (Bürgergeld-Gesetz, 20/3873) wird erstmals beraten und soll im Anschluss an die knapp 70-minütige Debatte an den federführenden Ausschuss für Arbeit und Soziales zur weiteren Beratung überwiesen werden.
Ebenfalls an den #Sozialausschuss überwiesen werden sollen ein Antrag der Fraktion Die #Linke mit dem Titel „Sozialen Arbeitsmarkt ausbauen – 150.000 Langzeitarbeitslose in #Erwerbsarbeit bringen“ (20/3901) sowie ein Antrag der AfD, der die „Einführung von #Bürgerarbeit“ (20/3943) vorsieht.
Mehr #Info, #Einschätzung & Links bei Harald Thomé
https://harald-thome.de/newsletter/archiv/thome-newsletter-40-2022-vom-16-10-2022.html
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#Unterscheidung von #Berufsunfähigkeit und #Erwerbsunfähigkeit
Wer nur noch 3 Stunden am Tag #arbeiten kann ist mitunter #berufsunfähig, also für den bisherigen #Beruf nicht mehr zu gebrauchen, aber noch #erwerbsfähig. Keine #Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben bedeutet dann also #Sozialleistungen nach #Sozialgesetzbuch statt #Versicherungsleistungen nach #Rentenversicherung, #Erwerbsunfähigkeitsversicherung o.ä.
#FAZ, 2.10.21, #Finanzen, Barbara #Brandstetter
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Die #Verordnung / #Rechtsverordnung wird durch die #Exekutive auf #Grund einer #gesetzlichen #Ermächtigung erlassen.
Im #Fall der #Verordnung zum #Anspruch auf #Schutzimpfung, = #Impfverordnung, #Normen aus dem #Sozialgesetzbuch;
#Gesetzesvorbehalt nach Art. 2 Abs 2 S.3 GG meint NICHT, dass eine #Verordnung zum #Eingriff in #Grundrechte auf #Leben, #körperliche #Unversehrtheit und #Freiheit nicht genügt.
#Köhler, #BGB #Allgemeiner Teil, §1. #Recht- und #Rechtsquellen
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