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#Speicherfristen
#Restschuldbefreiung
SCHUFA löscht Restschuldbefreiung ab sofort nach sechs Monaten
Klarheit und Sicherheit im Sinne der Verbraucherinnen und Verbraucher ist das Ziel / Schnellerer wirtschaftlicher Neustart
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BGH setzt Verfahren über Löschung der Eintragung über die Erteilung der Restschuldbefreiung im Insolvenzverfahren in einer Datenbank der Schufa (VI ZR 225/21) bis zur Entscheidung des EuGH (C-26/22 und C-64/22) aus
BGH, Beschluss vom 27.03.2023, VI ZR 225/21
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/2023059.html