Art. 16 GG
Die #deutsche #Staatsangehörigkeit darf nicht #entzogen werden.
#Entziehung #BVerfG: Jede #Verlustzufügung, die die #Funktion der #Staatsangehörigkeit als #verlässliche #Grundlage #gleichberechtigter #Zugehörigkeit zum #Staatsvolk #beeinträchtigt.
#Teleologie: #Schutz vor #willkürlicher #Instrumentalisierung des #Staatsangehörigkeitsrechts
-> #Insbesondere: Wenn #Betroffene es nicht #beeinflussen können (3. #Reich)
#deutsch #Staatsangehörigkeit #entzogen #Entziehung #bverfg #Verlustzufügung #funktion #verlässlich #grundlage #gleichberechtigt #zugehörigkeit #staatsvolk #beeinträchtigt #Teleologie #schutz #willkürlich #instrumentalisierung #Staatsangehörigkeitsrecht #insbesondere #Betroffen #beeinflussen #reich #Entzug #entziehen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
RT @filizgreen
Es ist unsere historische Verantwortung, den Nachfahren der Opfer der Verbrechen des NS-Regimes Perspektive und Rechtssicherheit zu bieten. Die von uns geforderte Änderung im #Staatsangehörigkeitsrecht zur Wiedergutmachung ist kein Gnadenakt, sondern überfällig. @GrueneBundestag