Ne bis in #idem
#Rechtsgrundsatz
Art. 103 Abs. 3 GG: #Niemand darf wegen derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden
#Verbot der #Doppelverfolgung sei #Bollwerk gegen #staatliche #Willkür
vgl. #Inquisition als #Dauerermittlung gegen #Unschuldige
#Diskurs habe sich weg von #Rechtssicherheit durch #formale #Regeln / #Rechtspositivismus hin zu #materieller #Gerechtigkeit #verschoben
#SZ, 22.04.22, #Politik, S.8, #Janisch - Die #Wucht der #Emotionen
#idem #Rechtsgrundsatz #niemand #Tat #grund #allgemein #Strafgesetz #mehrmals #bestraft #verbot #Doppelverfolgung #Bollwerk #staatlich #willkür #inquisition #Dauerermittlung #unschuldig #diskurs #Rechtssicherheit #formal #regel #Rechtspositivismus #materiell #gerechtigkeit #verschoben #sz #politik #Janisch #Wucht #emotion
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 3 #Koalitionsfreiheit
#Vereinsverbot
Art. 9 Abs. 2 GG
-> Alt. 1: #Zweck und #Tätigkeit laufen #Strafgesetzen #zuwider;
-> Alt. 2: #Gerichtet gegen #verfassungsmäßige #Ordnung
-> Alt. 3: Gegen #Völkerverständigung #gerichtet
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #vereinsverbot #zweck #tätigkeit #Strafgesetz #zuwider #gerichtet #verfassungsmäßig #ordnung #völkerverständigung #organisationszwang #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Rechtsgrundsatz:
Ne bis in #idem;
Art. 103 Abs. 3 GG: #Niemand darf wegen derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden.
#Diskussion um #Gesetzesentwurf: #Erweiterung der #Wiederaufnahmemöglichkeiten #zuungunsten des #Verurteilten gemäß §362 #StPO
#Hinweis durch #Podcast #FAZ #Einspruch, 171: #Aufweichung des #Doppelbestrafungsverbots?
#Rechtsgrundsatz #idem #niemand #Tat #grund #allgemein #Strafgesetz #mehrmals #bestraft #diskussion #gesetzesentwurf #erweiterung #Wiederaufnahmemöglichkeit #zuungunsten #verurteilt #stpo #strafrecht #Hinweis #podcast #faz #einspruch #Aufweichung #Doppelbestrafungsverbot
#Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
Ne bis in idem
Art. 103 Abs. 3 GG
#Niemand darf wegen #derselben #Tat auf #Grund der #allgemeinen #Strafgesetze #mehrmals #bestraft werden
#Pro: #Frage nach der #Eigenständigkeit eines #Unrecht; #Orientierung an #naturalistischen #Lebenssachverhalten ist #notwendig #willkürlich
#Contra: #Möglichkeit der #Missbrauchsgefahr, wenn #Strafverfolgung nicht #umfänglich #ablaufen muss
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
#formell #Strafbarkeitsbedingung #niemand #derselben #Tat #grund #allgemein #Strafgesetz #mehrmals #bestraft #Grenzfall #Weitere #Taten #pro #frage #Eigenständigkeit #unrecht #Orientierung #naturalistisch #Lebenssachverhalt #notwendig #willkürlich #contra #möglichkeit #Missbrauchsgefahr #strafverfolgung #umfänglich #Ablauf #Rostalski #strafrecht #vorlesung