#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
Art. 19 Abs. 4 GG
#Persönlicher #Schutzbereich
-> #Natürliche und #Juristische #Personen;
#jemand im #Unterschied zu #jedermann
#Sachlicher #Schutzbereich
-> #Subjektive #öffentliche #Rechte
#Verhältnis #Bürger #Staat
-> #potenzielle #Rechtsverletzung
-> #Öffentliche #Gewalt: Hier nur #Exekutive iSv Art. 1 Abs. 3 GG
#Rechtsfolge: #Offenstehen des #Rechtsweges
#NJW 2015, 2100
#Subjektionstheorie
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #persönlich #Schutzbereich #natürlich #juristisch #personen #jemand #unterschied #jedermann #sachlich #subjektiv #öffentlich #recht #verhältnis #bürger #staat #potenziell #Rechtsverletzung #gewalt #exekutive #Rechtsfolge #Offenstehen #Rechtsweg #NJW #Subjektionstheorie #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Wirkung gegen einen #Dritte(n) nach § 1666 Abs. 4 #BGB
#Beispiel für #Widerspruch #gegen #zivilrechtlich(e) #Beschränkung im #Sinn einer #Subjektionstheorie durch #alltagsweltlich #begründet(e) #Notwendigkeit.
#Beispiel für den #Versuch der #Rechtsfortbildung durch #Gericht(e).
#Familiengericht #Familienrecht #Zivilrecht
https://www.tagesschau.de/inland/masken-entscheidung-umstritten-101.html
#BGB #wirkung #dritte #beispiel #Familienrecht #Zivilrecht #widerspruch #gegen #zivilrechtlich #beschränkung #sinn #Subjektionstheorie #alltagsweltlich #begründet #notwendigkeit #versuch #Rechtsfortbildung #gericht #Familiengericht
#Synonyme #Verwendung von #Subjektionstheorie und #Subordinationstheorie.
#Bedeutung der #Differenzierung entfaltet #Relevanz im #Hinblick auf die #Frage nach anzuwendenden #Vorschriften, #Haftungstatbestand und #Rechtsweg. Die #Unterscheidung ist eher #idealtypisch zu #verstehen die #Ordnung ist insofern weder #empirisch noch #theoretisch #einwandfrei abbildbar.
#Idealtyp #Idealtypik
#Rechtsordnung #Rechtssystematik #Rechtssystem
#Vorlesung 1,2 #Einführung #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Synonym #verwendung #Subjektionstheorie #Subordinationstheorie #bedeutung #differenzierung #relevanz #Hinblick #frage #Vorschrift #Haftungstatbestand #Rechtsweg #unterscheidung #idealtypisch #verstehen #ordnung #empirisch #theoretisch #einwandfrei #Idealtyp #Idealtypik #Rechtsordnung #Rechtssystematik #Rechtssystem #vorlesung #einführung #grundrechte #Nußberger
#Unterscheidung von #Interessentheorie, #Subjektionstheorie und #Sonderrechtstheorie.
#Frage nach der #Möglichkeit der #Bestimmung eines #Begriffs von #öffentlichem #Recht: Die #Subjektionstheorie, die nach einem #Überordnungsverhältnis bzw. #Unterordnungsverhältnis zwischen #Staat und #Privatrechtssubjekt #differenziert, #versage am #öffentlich #rechtlichen #Vertrag nach §54 #VwVfG.
Reinhard #Bork: #Allgemeiner #Teil des #Bürgerlichen #Gesetzbuchs, S. 9
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