Der #Systembegriff erlaubt, durch #Zurechnung von #Funktionen, als #Alternative zu auf #Kausalität #basierenden #Handlungen, die #Versachlichung der #Bestimmungen von #Institutionen;
#Dasein in #Tätigkeit #gedacht;
#Rechtstheorie, 2. Vorlesung;
Klaus #Stern - #Staatsrecht, Bd. 2, 1980, § 37 Kap. I S.560
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