#Klimaerwärmung sehr exakt prognostiziert in Studien von #ExxonMobil in den Siebzigern, dann bewusst weglobbiiert.
Mich würde interessieren, welcher juristischer #Tatbestand auf so ein Verhalten anwendbar ist.
#klimaerwarmung #exxonmobil #Tatbestand
#Zurechnung von #Institutionen als #gesellschaftlichem #Tatbestand auf #unbeabsichtigte #Nebenfolgen #intentionaler #Handlungen scheide bei #Durkheim aus, da die #Zurechnung #gesellschaftlichem #Tatbestands auf #Intention als #Zustand #individuellem #Bewusstseins ausscheide.
#Blinder #Fleck: #Zusammenhang #Handlung mit #kollektiven #Phänomenen;
#Wippler 1981 #Erklärungen #unbeabsichtigter #Handlungsfolgen; #Theoriebildung, S.247
#Zurechnung #institutionen #Gesellschaftlich #Tatbestand #unbeabsichtigt #Nebenfolge #intentional #handlung #Durkheim #intention #zustand #individuell #bewusstsein #blind #fleck #zusammenhang #kollektiv #phänomen #institutionalisierung #Wippler #erklärung #Handlungsfolge #theoriebildung
#Begriff von #Gesetz
#Unterscheidung von #Naturgesetz, #juristisches #Gesetz & #Sittengesetz
#Juristisches #Gesetz als #Konditionalprogramm nach #Luhmann: #Zusammenhang von #Tatbestand und #Rechtsfolge
#Unterscheidung zur #Verhaltensnorm iSv. #Sittengesetz vgl. #Gebote
#Gesetz als #Unterscheidung von #Rechtsquellen zu #Rechtsprechung, #Vertrag und #Juristischer #Regeln iSv. #Expertise
#Rechtsnorm #Gesetzgebung #Schriftform
22.10.21 #Vorlesung #Rechtstheorie
Johanna #Croon-#Gestfeld
#begriff #gesetz #unterscheidung #naturgesetz #juristisch #sittengesetz #Konditionalprogramm #luhmann #zusammenhang #Tatbestand #Rechtsfolge #Verhaltensnorm #gebot #Rechtsquelle #rechtsprechung #vertrag #regel #expertise #Rechtsnorm #gesetzgebung #Schriftform #vorlesung #Rechtstheorie #Croon #Gestfeld
§ 238 #StGB
#Gesetzlicher #Tatbestand / #Straftatbestand
#Beharrliches #Tun
#Begriff von #Beharrlichkeit: ein #andauerndes oder #wiederholtes #Verhalten, das darüber hinaus eine #Missachtung des #betreffenden #Gebots oder #Verbots oder eine #Gleichgültigkeit diesem #gegenüber #erkennen lässt. Es #muss in dem #Verhalten eine besondere #Hartnäckigkeit zum #Ausdruck kommen.
#Definition; #Formelle #Strafbarkeitsbedingungen
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
#stgb #gesetzlich #Tatbestand #Straftatbestand #beharrlich #tun #begriff #Beharrlichkeit #andauernd #wiederholt #verhalten #missachtung #Betreffend #gebot #verbot #Gleichgültigkeit #gegenüber #erkennen #muss #Hartnäckigkeit #ausdruck #definition #formell #Strafbarkeitsbedingung #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Tatbestandsvoraussetzungen der #Willenserklärung und #Folge des #Fehlens von #Elementen des #Inneren #Tatbestand;
#WE: auf #Rechtsfolge #gerichtet.
#Unterscheidung in #innerer und #äußerer #Tatbestand;
#Handlungswille: #Wille mit #Bezug zur #Handlung
#Erklärungswille: #Wille mit #Bezug zur #Erklärung
#Geschäftswille: #Bezug zum #konkreten #Rechtsgeschäft, #Wille, eine #bestimmte #Rechtsfolge herbeizuführen.
#Brox, #Walker - #Allgemeiner #Teil des #BGB, S. 44ff.
#folge #Tatbestandsvoraussetzung #Willenserklärung #fehlen #element #innere #Tatbestand #we #Rechtsfolge #gerichtet #unterscheidung #äußer #Handlungswille #wille #bezug #handlung #Erklärungswille #erklärung #Geschäftswille #konkret #Rechtsgeschäft #bestimmt #Brox #walker #allgemein #teil #BGB
#Allgemeines #Rechtfertigungsprinzip: #Wahrung des #überwiegenden #Interesses;
#Tatbestandlich #missbilligtes #Verhalten ist #ausnahmsweise #rechtlich nicht zu #beanstanden, wenn es das #erforderliche und #angemessene #Mittel zur #Wahrung #höherwertiger #Interessen ist.
§ 34 #StGB #Rechtfertigender #Notstand
§ 904 #BGB #Notstand
§ 228 #BGB #Notstand
#Rechtswidrigkeit #allgemein #Rechtfertigungsprinzip #Wahrung #überwiegen #interesse #Tatbestand #Missbilligt #verhalten #ausnahmsweise #rechtlich #beanstanden #erforderlich #angemessen #mittel #höherwertig #stgb #Rechtfertigend #notstand #BGB #Rechtfertigungsgrund #Missbilligung #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Schwere #Körperverletzung § 226 #StGB
I. #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, §§ 223-225, 226a #StGB
b) #Eintritt einer #schweren #Folge
c) #Kausalität zw. #Grundtatbestand und #schwere #Folge
d) #Wenigstens #Fahrlässigkeit bzgl. #Folge § 18 #StGB
e) #Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#Grundtatbestand inkl. #Vorsatz! #Fahrlässigkeit nach §18 nur für #schwere #Folge #erforderlich
#schwer #körperverletzung #stgb #aufbau #Prüfungsschema #Tatbestand #Grundtatbestand #eintritt #folge #Kausalität #wenigstens #Fahrlässigkeit #spezifisch #Gefahrrealisierungszusammenhang #Rechtswidrigkeit #schuld #vorsatz #erforderlich #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Misshandlung von #Schutzbefohlenen § 225 #StGB
#Tathandlungen #Alternativ: #Quälen, #Rohes #Misshandeln, #Schädigung der #Gesundheit durch #Vernachlässigung der #Sorgepflicht
#Quälen: #Seelische #Beeinträchtigung als #Tatbestand im #Unterschied zu anderen #Körperverletzungsdelikten
#Besonderheit #subjektiver #Tatbestand: #Böswilligkeit;
#Abstellen auf #internes #Motiv des #Täters als #Begründung für #Strafe
#Misshandlung #Schutzbefohlen #stgb #Tathandlung #alternativ #quälen #roh #Misshandeln #Schädigung #gesundheit #Vernachlässigung #Sorgepflicht #seelisch #Beeinträchtigung #Tatbestand #unterschied #Körperverletzungsdelikt #Besonderheit #subjektiv #Böswilligkeit #Abstellen #intern #motiv #täter #begründung #strafe #körperverletzung #forum #internum #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#aufbau #gefährlich #körperverletzung #stgb #Prüfungsschema #Tatbestand #objektiv #Grundtatbestand #Tatobjekt #andere #person #Tathandlung #körperlich #Misshandlung #Gesundheitsschädigung #Kausalität #Zurechnung #Qualifikation #subjektiv #vorsatz #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema #stgb #körperverletzung #Tatbestand #objektiv #Tatobjekt #andere #mensch #Tathandlung #körperlich #Misshandlung #Gesundheitsschädigung #Kausalität #Zurechnung #subjektiv #vorsatz #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Sprachliche #Gestaltung des #Obersatzes:
-> #Wegen ... #strafbar gemacht
-> #Konkretes #Verhalten als #Anknüfpungspunkt für die #Prüfung muss #benannt werden.
-> #Empfehlung #Indikativ;
#Einstieg in #Tatbestandsvoraussetzungen; Bsp. #Tatbestand #fremder #Sache bei #Sachbeschädigung nach § 303 #StGB
#Klassischer #Vierschritt
#Gutachtenstil #sprachlich #gestaltung #Obersatz #Wegen #Strafbar #konkret #verhalten #Anknüfpungspunkt #Prüfung #benannt #empfehlung #Indikativ #einstieg #Tatbestandsvoraussetzung #Tatbestand #fremd #sache #sachbeschädigung #stgb #Klassischer #Vierschritt #Subsumtion #Kurzsubsumtion #Rostalski #Völkening #strafrecht #vorlesung
#Prätorisches #Edikt
#Kommentar zum #Provinzialedikt des #Gaius;
#Digesten 9,2,2 pr
#Lex #Aquilia: #Tatbestand der #Widerrechtlichen #Tötung eines #fremden #Sklaven, #fremder #Sklavin, #fremdes #vierfüßiges #Herdentier;
#Anspruchsgrundlage für #Schadensersatz in #Kupfergeld;
#Widerrechtlich: Keine #Notsituation o.ä.
#Klageformel: #Trennung von #Klage und #Tatsachenermittlung; #Trennungsprinzip
#actiones in #factum: #Analoge #Klage
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 8. Sitzung
#Prätorisch #Edikt #kommentar #Provinzialedikt #Gaius #Digesten #lex #Aquilia #Tatbestand #Widerrechtlich #tötung #fremd #Sklave #Sklavin #vierfüßig #Herdentier #Anspruchsgrundlage #schadensersatz #Kupfergeld #Notsituation #Klageformel #trennung #klage #Tatsachenermittlung #Trennungsprinzip #action #factum #analog #Römisch #Rechtsgeschichte #Avenarius
im #BGB als #Unterscheidung zum #ius #aequuum; #billiges #Recht, womit #Normen gemeint sind, die #wertausfüllungsbedürftigen #Tatbestand #enthalten oder bzgl. #Rechtsfolge #Ermessensspielraum #zulassen; #Unterscheidung zum #Naturrecht mit dem im #römischen #Recht von #strengem #Recht unterschieden wurde durch #Kulturbezug statt #Naturbezug der #Verwendung;
#Referenz zu #Zeit und #Wandel; #Wertung, #Normativität
#Brox, #Walker #BGB #Allgemeiner #Teil, S. 22
#ius #Strictum #BGB #unterscheidung #aequuum #billig #recht #Normen #wertausfüllungsbedürftig #Tatbestand #enthalten #Rechtsfolge #ermessensspielraum #zulassen #naturrecht #Römisch #streng #Kulturbezug #Naturbezug #verwendung #referenz #zeit #wandel #Wertung #Normativität #Brox #walker #allgemein #teil
#Methodik der #Fallbearbeitung - #Gutachtenstil
T kann sich wegen #Körperverletzung gemäß 223 Abs. 1 #StGB #strafbar #gemacht haben, indem er O #gestoßen hat.
T #muss O #körperlich #misshandelt haben. (#Obersatz für #Tatbestand des § 223 #StGB)
#Definition: #Körperliches #Misshandeln ist jede #üble, #unangemessene #Behandlung, durch die das #körperliche #Wohlbefinden und die #körperliche #Unversehrtheit nicht ganz #unerheblich #beeinträchtigt werden
#methodik #Fallbearbeitung #Gutachtenstil #körperverletzung #stgb #Strafbar #gemacht #gestoßen #muss #körperlich #misshandelt #Obersatz #Tatbestand #definition #Misshandeln #üble #unangemessen #behandlung #wohlbefinden #unversehrtheit #unerheblich #beeinträchtigt #Rostalski #vorlesung #strafrecht
#Methodik der #Fallbearbeitung #Syllogismus
Wenn #Tatbestand T im #konkret(en) #Fall #Sachverhalt S #verwirklicht ist, gilt die #Rechtsfolge R.
T->R
S=T
S->R
#Anwendung des #Syllogismus in #sprachlich(er) #Hinsicht ist #Gutachtenstil.
#Obersatz: #Aufwerfen, ob ein #bestimmter #Straftatbestand bzw. #Tatbestandsmerkmal #erfüllt ist.
#Definition: #Merkmal mit #Inhalt #füllen;
#Subsumtion: #Erörterung; #Kernstück des #Gutachten
#methodik #Fallbearbeitung #Syllogismus #Tatbestand #konkret #fall #sachverhalt #verwirklicht #Rechtsfolge #anwendung #sprachlich #Hinsicht #Gutachtenstil #Obersatz #Aufwerfen #bestimmt #Straftatbestand #Tatbestandsmerkmal #erfüllt #definition #merkmal #inhalt #füllen #Subsumtion #Erörterung #Kernstück #gutachten #Konditionalprogramm #Rostalski #vorlesung #strafrecht
- #Verwirklichungsstadien der #Straftat:
#Orientiert sich am #zeitlichen #Ablauf:
#Vorbereitung, #Versuch, #Vollendung, #Beendigung
#Vorbereitung in der #Regel nicht #strafbar, #Außnahme § 30 Abs. 2 #StGB
#Versuch: #Legaldefinition § 22 #StGB: Eine #Straftat #versucht, wer nach seiner #Vorstellung von der #Tat zur #Verwirklichung des #Tatbestandes #unmittelbar #ansetzt.
#Vollendung und #Beendigung teils #unterscheidbar
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03
#form #Straftat #Verwirklichungsstadien #orientiert #zeitlich #Ablauf #Vorbereitung #versuch #Vollendung #beendigung #regel #Strafbar #Außnahme #stgb #Legaldefinition #vorstellung #Tat #Verwirklichung #Tatbestand #unmittelbar #ansetzt #unterscheidbar #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Weit(er) #Körperbegriff der §§ 223 ff. #StGB
#Teleologisch(e) #Auslegung #BGH: #Körper als #Instrument der #Freiheitsentfaltung des #Einzelne(n)
#Seelisch(e) #Beeinträchtigung erfüllt den #Tatbestand des § 223 #grundsätzlich #allein(e) ohne #körperlich(e) #Auswirkung nicht.
#Rostalski #vorlesung #Strafrecht I 03
#Joecks #Studienkommentar #StGB
#grundsätzlich #allein #körperlich #Rostalski #vorlesung #strafrecht #Joecks #Studienkommentar #Weit #Körperbegriff #stgb #teleologisch #auslegung #bgh #körper #instrument #Freiheitsentfaltung #einzelne #seelisch #Beeinträchtigung #Tatbestand #auswirkung
#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit h.M.
1. #Objektiv(er) #Tatbestand
a. #tatbestandsmäßig(e) #Handlung
b. #Eintritt des #tatbestandsmäßig(en) #Erfolg(s)
c. #Kausalität
d. #objektiv(e) #Zurechnung
2. #subjektiv(er) #Tatbestand = #Vorsatz
#Spezialfall #Schema #Rostalski: #Verzicht auf #Unterscheidung #Subjektivität / #Objektivität als #Zurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit #objektiv #Tatbestand #tatbestandsmäßig #handlung #eintritt #erfolg #Kausalität #Zurechnung #subjektiv #vorsatz #Spezialfall #schema #Rostalski #verzicht #unterscheidung #subjektivität #objektivität #strafrecht #vorlesung
#Merkblatt:
#Hinweise zum #Tatbestand des #Kryptoverwahrgeschäfts
von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
#merkblatt #hinweise #Tatbestand #Kryptoverwahrgeschäfts