Für die #Tatbestandsmäßigkeit eines #Verhaltens sei die #Qualität der #Verhaltensnorm #entscheidend:
#Unterscheidung #Monistisch und #dualistisch #fundierter #Verhaltensnormen;
#Monistische #Verhaltensnorm #geprägt durch #Schutz eines #Rechtsgutes oder #Sonderverantwortlichkeit;
#Ermöglichung der #Zuordnung zu #Straftatengruppen
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 59, 65
#Tatbestandsmäßigkeit #verhalten #qualität #Verhaltensnorm #entscheiden #unterscheidung #Monistisch #dualistisch #fundiert #geprägt #schutz #Rechtsgut #Sonderverantwortlichkeit #ermöglichung #Zuordnung #Straftatengruppe #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau
#Unterteilung der #Objektiv(en) #Zurechnung in
#Schaffung einer #rechtlich #missbilligt(en) #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolg
zur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normativ(e) statt einer #Empirisch(en) #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.
#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
#Prüfung #strafbarkeit #Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau #Unterteilung #objektiv #Zurechnung #Schaffung #rechtlich #Missbilligt #gefahr #realisierung #erfolg #kennzeichnung #Subsumption #normativ #empirisch #ordnung #Normentheorie #Straftheorie #Tatbestandsmäßigkeit #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #Rechtfertigungsgründen
III. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen
#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
#voraussetzung #strafbarkeit #Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit #handlung #erfolg #Kausalität #Zurechnung #vorsatz #Rechtswidrigkeit #fehlen #Rechtfertigungsgründe #schuld #Schuldausschließungsgründe #Entschuldigungsgründe #unterscheidung #empirisch #normativ #ebene #Missbilligt #Risikoschaffung #realisierung #risiko #Abschichten #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Entstehen eines #vertraglich(en) #Primäranspruch(s) (z.B. #Übergabe und #Übereignung) im #Unterschied zu anderen #Anspruchsgrundlage(n) im #BGB
1. #Einigung
2. Keine #Wirksamkeitshindernis(se)
#Definition von #Angebot und #Annahme im #Sinn §§ 145, 147 #BGB
Zwei #übereinstimmend(e) #Willenserklärung(en) in #Form von #Angebot und #Annahme §§ 145, 147 #BGB, wobei #Annahme #rechtzeitig #erfolg(en) #muss. § 147 BGB
#Voraussetzung: #Tatbestandsmäßigkeit; #objektiv / #subjektiv
#entstehen #Vertraglich #Primäranspruch #übergabe #Übereignung #unterschied #Anspruchsgrundlage #BGB #Einigung #Wirksamkeitshindernis #definition #angebot #annahme #sinn #übereinstimmend #Willenserklärung #form #rechtzeitig #erfolg #muss #voraussetzung #Tatbestandsmäßigkeit #objektiv #subjektiv #Fallbearbeitung
#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit h.M.
1. #Objektiv(er) #Tatbestand
a. #tatbestandsmäßig(e) #Handlung
b. #Eintritt des #tatbestandsmäßig(en) #Erfolg(s)
c. #Kausalität
d. #objektiv(e) #Zurechnung
2. #subjektiv(er) #Tatbestand = #Vorsatz
#Spezialfall #Schema #Rostalski: #Verzicht auf #Unterscheidung #Subjektivität / #Objektivität als #Zurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
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#Prüfungsschema an #Frage #orientiert, was eine #Tat im #Sinn einer #Straftat ist.
#Unrecht: #Verstoß gegen #Verhaltensnorm;
I. #Tatbestandsmäßigkeit: #Handlung, #Erfolg, #Kausalität, #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit: #Fehlen von #Rechtfertigungsgrund
III. #Schuld: #Fehlen von #Schuldausschließungsgrund / #Entschuldigungsgrund
#Möglich(es) #Ergebnis: #Erfüllung der #Sanktionsnorm
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
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#Unterscheidung #Verhaltensnorm / #Sanktionsnorm nach #Binding.
#Adressat #Verhaltensnorm: #Rechtsgut #allgemeine #Handlungsfreiheit auf #Seite des #Täters; #Gesundheit auf #Seite des #Opfers.
#Adressat #Sanktionsnorm: #Justizorgan, #Staatsanwalt, #Gericht.
#Grundsatz der #Bildung von #Verhaltensnorm:
#Verhältnismäßigkeit
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Verhältnismäßigkeit
#Deliktsaufbau: #Tatbestandsmäßigkeit; #Rechtswidrigkeit; #Schuld
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01a
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