#Hinweis auf #Statuslehre nach #Jellinek
#status #negativus
#Grundrecht als #Abwehrrecht (= #Freiheitsrecht)
#status #positivus
#Grundrecht als #Schutzrecht, #Teilhaberecht #Leistungsrecht u. #Verfahrensrecht
#status #activus
#Grundrecht als #Mitwirkungsrecht
Hat sich durch #Staatsrechtslehre #durchgezogen aber #Wandel #Ausdifferenzierung und #Verwechslung.
#Vorlesung 3,1 vom 16.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#Hinweis #Statuslehre #jellinek #status #negativ #grundrecht #Abwehrrecht #Freiheitsrecht #positiv #Schutzrecht #Teilhaberecht #Leistungsrecht #verfahrensrecht #activ #Mitwirkungsrecht #Staatsrechtslehre #durchgezogen #wandel #ausdifferenzierung #verwechslung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Sachlicher #Schutzbereich
Art. 12 Abs. 1 S. 1 #GG
#Freie #Wahl des #Arbeitsplatzes
- #Wahl des #Arbeitgebers
- #Wahl des #konkreten #Orts der #Tätigkeit
- #Wahl der #konkreten #Tätigkeit
#Frei(e) #Wahl der #Ausbildungsstätte
- #Freiheit der #gesamten #berufsbezogenen #Ausbildung
#Kein #Teilhaberecht, aber #Sozialstaatsprinzip gilt. #Gleichheit der #Kriterien für alle.
#Berufsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #gg #frei #wahl #arbeitsplatz #arbeitgeber #konkret #ort #tätigkeit #Ausbildungsstätte #freiheit #gesamt #berufsbezogen #ausbildung #kein #Teilhaberecht #Sozialstaatsprinzip #gleichheit #kriterien #vorlesung #grundrechte #Nußberger