N. Vogt · @nvogt
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Bemerkenswert:
Die Entscheidung des zum lässt sich durchaus auch dahingehend verstehen, dass der Thüringer Wald aufgrund von & Co. dermaßen geschädigt ist, dass er zumindest teilweise als taugliches Regelungsobjekt des (landesrechtlichen) Natur- und Landschaftsschutzes entfällt und somit (nur) dem Bodenrecht des Bundes unterfällt.
Kompetenzerweiterung des Bundes durch fortschreitende ?

bundesverfassungsgericht.de/Sh

#bverfg #ThürWaldG #Borkenkäfer #umweltzerstörung

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