Bemerkenswert:
Die Entscheidung des #BVerfG zum #ThürWaldG lässt sich durchaus auch dahingehend verstehen, dass der Thüringer Wald aufgrund von #Borkenkäfer & Co. dermaßen geschädigt ist, dass er zumindest teilweise als taugliches Regelungsobjekt des (landesrechtlichen) Natur- und Landschaftsschutzes entfällt und somit (nur) dem Bodenrecht des Bundes unterfällt.
Kompetenzerweiterung des Bundes durch fortschreitende #Umweltzerstörung?
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/bvg22-088.html
#bverfg #ThürWaldG #Borkenkäfer #umweltzerstörung