"Zudem seien die Gefahren für Mensch und Tierschutz ohne Tierarztvorbehalt nicht als besonders hoch einzuschätzen." - https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr238021-tierarztvorbehalt-homoeopathie-tierheilkunde-verfassungswidrig
Bei einer Wirkung, die nicht über den Placeboeffekt hinaus nachgewiesen ist, durchausnachvollziehbar. In diesem Urteil schränkt das #BVerfG den Gesetzgeber mEn sinnvollerweise ein. Ein #Tierarztvorbehalt für "Zuckerkügelchen" scheint ja auch dem Laien unsinnig bzw. unverhältnismäßig.
#Rechtsprechung #Homöopathie
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