@tazgetroete Die „Lebenswertindifferenz“ gibt es doch in Wirklichkeit auch heute schon nicht: bei Schwangerschaftskonflikten wird schon heute durch § 218 StGB dem Leben oder auch dem sozialen Wohl der Mutter höhere Wertigkeit beigemessen als dem Leben des ungeborenen Kindes. Man kann das ja je nach Standpunkt richtig oder falsch finden - aber jetzt so zu tun, als träte dieser #Tabubruch erst durch die heute beschlossenen #Triageregeln zum #Lebensende hin ein, ist einfach falsch!
#Tabubruch #Triageregeln #Lebensende