#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz
§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#befristung #alter #Arbeitsverträge #bestimmt #zeit #abgeschlossen #teilzeit #Befristungsgesetz #TzBfG #kalendermäßig #arbeitsvertrag #Vorliegen #sachlich #grund #dauer #fünf #jahre #zulässig #arbeitnehmer #Beginn #befristet #Arbeitsverhältnis #Lebensjahr #vollendet #Arbeitsvertragsrecht #Körner
#Unterscheidung #unechte und #echte #Formvorschrift
#Formvorschriften:
#Abschluss eines #Arbeitsvertrages -> #formlos
#Einschränkung §2 Abs. 1 S. 1 #NachwG (#unechte #Formvorschrift)
#Auflösungsvertrag & #Kündigung § 623 #BGB
#Schriftform; die #elektronische #Form ist #ausgeschlossen;
#echte #Formvorschrift: #Rechtsfolge bei #Nichteinhaltung: § 125 #BGB: #Nichtig
#Befristung § 620 #BGB, §§ 14ff. #TzBfG
#Schriftform nach § 14 Abs. 4 #TzBfG
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#unterscheidung #Unecht #echt #Formvorschrift #abschluss #arbeitsvertrag #formlos #Einschränkung #NachwG #Auflösungsvertrag #Kündigung #BGB #Schriftform #elektronisch #form #ausgeschlossen #Rechtsfolge #Nichteinhaltung #nichtig #befristung #TzBfG #Arbeitsvertragsrecht #Körner