Neuerungen beim #Unfallversicherungsschutz im #Homeoffice
Begriffsklärung zum „#Arbeitsunfall“
von Ministerialrat Dr. Udo Dirnaichner
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§ 8 Abs. 1 Satz 3 SGB VII
"Wird die versicherte Tätigkeit im Haushalt der Versicherten oder an einem anderen Ort ausgeübt, besteht Versicherungsschutz in gleichem Umfang wie bei Ausübung der Tätigkeit auf der Unternehmensstätte."
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