#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Schuldgrundsatz durch #BVerfGE #angereichert mit #Menschenwürde
#Grundsatz Keine #Strafe ohne #Schuld - #Nulla #Poena #Sine #Culpa
#Selbstbestimmung als #Voraussetzung eines #Sozialethischen #Fehlverhaltens; Das #Unwerturteil berührt den #Betroffenen im #Wertanspruch und #Achtungsanspruch, der in der #Menschenwürde #wurzelt.
#BVerfGE 140, 317
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#Gleichsetzung, also #Verwechslung, von #staatlichem und #sozialem #Unwerturteil, bzw. #Werturteil;
Der #Einsatz des #Strafrechts zum #Rechtsgüterschutz sei #notwendig, wenn ein #Verhalten über sein #Verbotensein hinaus in besonderer #Weise #sozialschädlich und für das #geordnete #Zusammenleben der #Menschen #unterträglich, seine #Verhinderung #besonders #dringlich ist.
#BVerfG NJW 2008, 1137
#Einführungswoche #Rechtswissenschaften; Bettina #Weißer - #Einführung #Strafrecht
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