#Recht #Arbeitsrecht #Erreichbarkeit #Urtei #Arbeitsrecht Ein Arbeitnehmer muss in seiner Freizeit keine dienstlichen SMS lesen. Das hat das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschieden. Das entsprechende Urteil erging bereits im September, wurde aber erst jetzt veröffentlicht. https://www.zeit.de/arbeit/2023-01/landesarbeitsgericht-sms-arbeitnehmer-freizeit
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