Die #Idee der #Ausarbeitung #Europäischer #Rechte #erklärt sich durch den Wunsch nach #höheren #Standards und #Verbindlichkeit #Zunächst in #Europa #Fokus auf #Wirtschaftsrecht; #Ausarbeitung der #Europäischen #Grundrechtecharta ab 1999.
#Wirkung von #Völkerrechtlichen #Verträgen in #Deutschland: #Art. 59 Abs. 2 S. 1 GG
#Eigentlich #Gleichrangig mit #Bundesrecht.
#Lösung: #Völkerrechtsfreundliche #Auslegung von #Gesetzen.
#Vorlesung 7,2 3.5.21 #Grundrechte #Nußberger
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#Auslegung des #Grundgesetzes #Völkerrechtsfreundlich.
Im #Sinn der #Normenhierarchie ist #Völkervertragsrecht #Vertragsrecht und als solches #unterhalb des #Grundgesetz. Das #Grundgesetz hat #Vorrang.
Dennoch #Völkerrecht #Maßstab für #Auslegung hergeleitet aus Art. 24, 25, #Präambel, Art. 1 Abs. 2 GG
Die #Auslegung folgt damit #politischer #Erwünschtheit und keiner #juristischen #Systematik;
#Vorlesung 4,2 vom 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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