Art. 16a
#Asylrecht
#Definition #Asyl: #Zugang zu und #Verbleib in #Deutschland - #gesicherter #Aufenthalt sowie #Möglichkeit zu #beruflicher und #persönlicher #Entfaltung;
#Strittig: #Leistungsrecht oder #Abwehrrecht
Vom #Völkerrecht gedacht: #Leistungsrecht aufgrund des #Fehlens eines #eigenständigen #Bleiberecht durch #Fehlen #eigener #Staatsangehörigkeit.
#asylrecht #definition #asyl #zugang #Verbleib #deutschland #Gesichert #Aufenthalt #möglichkeit #beruflich #persönlich #entfaltung #Strittig #Leistungsrecht #Abwehrrecht #völkerrecht #fehlen #eigenständig #bleiberecht #eigen #Staatsangehörigkeit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich
#Geschütztes #Verhalten
-> #Prinzip #freier #sozialer #Gruppenbildung
-> #Vereinsautonomie: #Gründung, #Zweck, #Rechtsform, #Name, #Satzung, #Sitz der #Vereinigung
-> #Beitritt und #Verbleib
-> #Vereinsspezifische #Betätigung; #Vereinsleben
#Kernbereich des #Vereinsbestandes
#versammlungsfreiheit #Vereinigungsfreiheit #Koalitionsfreiheit #sachlich #Schutzbereich #geschützt #verhalten #prinzip #frei #soziale #Gruppenbildung #Vereinsautonomie #Gründung #zweck #Rechtsform #name #satzung #Sitz #Vereinigung #Beitritt #Verbleib #Vereinsspezifisch #Betätigung #vereinsleben #Kernbereich #Vereinsbestand #organisationszwang #verein #gesellschaft #vorlesung #grundrechte #Nußberger