Art. 8 GG #Versammlungsfreiheit
Art. 9 Abs. 1 #Vereinigungsfreiheit
Art. 9 Abs. 2 #Koalitionsfreiheit
#Sachlicher #Schutzbereich
#Verein
#Rückgriff auf #Vereinsgesetz als #Merkhilfe
#Jede #Vereinigung zu der sich eine #Mehrheit #natürlicher oder #juristischer #Personen für längere #Zeit zu #gemeinsamen #Zweck #freiwillig #zusammengeschlossen und einer #organisierten #Willensbildung #unterworfen hat
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