#Zustand des #Bundesverfassungsgericht
In #Europa #Fragen hat sich #Gericht #verrannt
#Karlsruhe hat ein #Urteil des #EU-#Gerichtshof #EuGH als #grottenfalsch und #unwirksam #bezeichnet #EZB
Ohne #Verfassungsänderung sei die #Bundeswehr in eine #Armee für #Krisenintervention #verwandelt worden. #Einsätze seien #verfassungswidrig. #Begriff der #Verteidigung anders zu #definieren genüge nicht
#Verfassungskrise; #Grundgesetz
#SZ, 28.08.21, S. 6, #Meinung, Heribert #Prantl - #Grundgesetzlich
#zustand #bundesverfassungsgericht #europa #frage #gericht #verrannt #karlsruhe #urteil #eu #gerichtshof #eugh #grottenfalsch #Unwirksam #bezeichnet #ezb #Verfassungsänderung #bundeswehr #armee #Krisenintervention #verwandelt #Einsätze #verfassungswidrig #begriff #verteidigung #definieren #Verfassungskrise #grundgesetz #sz #meinung #prantl #Grundgesetzlich
#Menschenwürde
Art. 1 GG
#Ewigkeitsgarantie Art. 79 Abs. 3 GG:
#Konkrete #Bedeutung für das, was Art. 1 GG betrifft:
-> #Modifikation durch #Verfassungsänderung #unzulässig;
#Lösungen für #Probleme, die unter Art. 1 #subsumiert werden, sind dem #verfassungsändernden #Gesetzgeber #entzogen;
-> #Schutzbereich ist #Teil der #Verfassungsidentität
-> #Begrenzung des #Anwendungsvorrangs des #Unionsrechts
#menschenwürde #Ewigkeitsgarantie #konkret #bedeutung #Modifikation #Verfassungsänderung #unzulässig #lösung #problem #subsumiert #verfassungsändernd #Gesetzgeber #entzogen #Schutzbereich #teil #Verfassungsidentität #Begrenzung #Anwendungsvorrang #Unionsrecht #Ewigkeitsklausel #vorlesung #grundrechte #Nußberger