-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
#Zurechnung #Zuordnung #Verhaltensfolge #fehlverhalten #verstoß #Verhaltensnorm #unterschied #Sanktionsnorm #bestimmen #voraussetzung #spezifisch #folge #erarbeiten #schadensträchtiger #verlauf #ereignet #Richtig #verhalten #vermieden #können #sollen #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil
#Unterscheidung von #tatbestandsmäßiger #Verhaltensfolge und #sonstiger #gleichwertiger #Tatumstände;
Der #Tatumstand ist die #Folge des #tatsächlichen #erfolgreichen #Verhaltens und damit als #zusätzliche #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz für den #Erfolgssachverhalt im #Sinn der #Verhaltensnorm.
#Kontrolle; #Feedback; #Kohärenz;
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 79 f.
#unterscheidung #tatbestandsmäßig #Verhaltensfolge #Sonstige #gleichwertig #Tatumstände #Tatumstand #folge #tatsächlich #erfolgreich #verhalten #Zusätzlich #Sanktionserfordernis #Kontrollinstanz #Erfolgssachverhalt #sinn #Verhaltensnorm #kontrolle #feedback #kohärenz #freund #Rostalski #strafrecht #allgemein #teil