Ein konsequentes Urteil, wenn man sich wie ein #verkehrsrowdy verhält und schon den ersten Paragraph der #stvo ignoriert.
§ 1 StVO bestimmt als Grundregeln des Straßenverkehrs:
1. Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
2. Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
#Verkehrsrowdy #stvo #radfahren #autofahren