#Abwehrrechtliche #Dimension der #Eigentumsgarantie
Art. 14 Abs. 1 S. 1 #GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann, nicht #Juristische #Personen des #öffentlichen #Rechts
-> #Eigentum #Privater, nicht #Privateigentum an sich
#Sachlicher #Schutzbereich
#Vermögenswerte #Rechte die #Berechtigten #zugeordnet sind zur #Ausübung von #Befugnisse zum #privaten #Nutzen
-> #Sacheigentum, #Grundeigentum, #private #Vermögensrechte
#Abwehrrecht #dimension #Eigentumsgarantie #gg #persönlich #Schutzbereich #jedermann #juristisch #person #öffentlich #eigentum #private #Vermögenswert #recht #Privateigentum #sachlich #berechtigt #Ausübung #Befugnis #zugeordnet #privat #nutzen #Sacheigentum #Grundeigentum #Vermögensrecht #wohnraum #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Datenschutz als #Vermögensrecht
Datenschutzrecht als Instrument des #Datenhandels
von RAin Dr. Kirsten Johanna Schmidt
https://link.springer.com/content/pdf/10.1007%2F978-3-658-30797-4.pdf
#datenschutz #Vermögensrecht #Datenhandels