Die #autopoietische #Selbstbeobachtung des #Rechts, also seine #Tautologie, führt über die #Möglichkeit der #Verneinung auch zu #Paradoxien. Eine #Paradoxie des #Strafrechts ist die #Annahme, #außerhalb der eigenen #Wahrnehmung könne es eine #Welt geben, die als etwas anderes als nur als #soziales #Konstrukt in #Erscheinung treten kann.
#Rechtswissenschaft - #Naturwissenschaft
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 01
#autopoietisch #selbstbeobachtung #recht #tautologie #möglichkeit #Verneinung #paradoxie #strafrecht #annahme #außerhalb #wahrnehmung #welt #soziale #Konstrukt #erscheinung #Jurisprudenz #Rechtswissenschaft #naturwissenschaft #gesetz #naturgesetz #Rostalski #vorlesung
<<a><b>> = a und b
nicht nicht a im #Unterschied zu nicht b. Doppelte #Verneinung.
<a> = nicht a
a wird in diesem Fall als eine #Konstant(e) behandelt #arithmetisch) die durch nichts #unterschieden wird und eine #ununterscheidbar(e) #Konstante darstellt. Das #Finden einer #Unterscheidung zu a #gelingt, wenn a als #Fokus #ausgeschlossen wird.
<a> meint #Suche nach dem #wovon es sich #unterscheidet.
#unterschied #Verneinung #konstant #arithmetisch #Unterschieden #Ununterscheidbar #Konstante #finden #unterscheidung #gelingt #fokus #ausgeschlossen #suche #Wovon #unterscheidet