#Entstehen eines #vertraglich(en) #Primäranspruch(s) (z.B. #Übergabe und #Übereignung) im #Unterschied zu anderen #Anspruchsgrundlage(n) im #BGB
1. #Einigung
2. Keine #Wirksamkeitshindernis(se)
#Definition von #Angebot und #Annahme im #Sinn §§ 145, 147 #BGB
Zwei #übereinstimmend(e) #Willenserklärung(en) in #Form von #Angebot und #Annahme §§ 145, 147 #BGB, wobei #Annahme #rechtzeitig #erfolg(en) #muss. § 147 BGB
#Voraussetzung: #Tatbestandsmäßigkeit; #objektiv / #subjektiv
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#Vertraglich #veranlasst(e) #Anwendungserweiterung des #deutsch(en) #Grundrechtsschutzes, wonach sich auch #juristisch(e) #Personen aus dem #europäisch(en) #Ausland auf #Grundrecht(e) #berufen können.
Art. 26 Abs. 2 #AEUV: #Verwirklichung des #Binnenmarkt(s)
#Hinweis auf #BVerfGE 129, 78, 94 ff
#Vorlesung 3,3 / 5,1 vom 16.04.21 und 26.04.21 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
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