Tarifvertragliche Gehaltserhöhung – unter einer aufschiebenden Bedingung
Bedingung iSd. §§ 158 ff. BGB ist die durch den Parteiwillen in ein Rechtsgeschäft eingefügte Bestimmung, die die Rechtswirkungen des Geschäfts von einem zukünftigen, ungewissen Ereignis abhängig macht ((B
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Rückzahlung der Vertragsstrafe - Zum Anspruch auf #Rückzahlung einer gezahlten #Vertragsstrafe, von #Abmahnkosten und Erstattung von #Rechtsanwaltskosten für die Kündigung eines Unterlassungsvertrages (hier: sämtlich verneint) http://miur.de/3245 #Wettbewerbsrecht
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BGH: Vertragsstrafenverjährung - Bei einem Anspruch auf Zahlung einer #Vertragsstrafe nach "Hamburger Brauch" beginnt die #Verjährungsfrist nicht, bevor der Gläubiger die Höhe der verwirkten Vertragsstrafe festgelegt hat http://miur.de/3232
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