#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
#Familie Art. 6 Abs. 1 GG
#Persönlicher #Schutzbereich: #Jedermann
#Familienmitglieder inkl. #volljährige #Kinder, #Kinder aus #Mehrehen, #Pflegekinder
#Juristische #Personen nicht vom #persönlichen #Schutzbereich #umfasst Art. 19 Abs. 3 GG #Umkehrschluss.
#schutz #ehe #familie #ehelich #kinder #persönlich #Schutzbereich #jedermann #Familienmitglied #Volljährig #Mehrehe #pflegekinder #juristisch #person #umfasst #Umkehrschluss #vorlesung #grundrechte #Nußberger