#Unterscheidung von #disruptivem #Einfluss und #destruktivem #Einfluss;
#Disruption als #evolutionärer #Effekt, um die #Anschlussfähigkeit des #Vollzug eines #Wechsels innerhalb des #Sozialen zu #ermöglichen;
#Destruktion als #Unterbrechung #evolutionärer #Anschlusskommunikation und damit von #Pfadabhängigkeiten um #evolutionär an #zurückgelassener #Pfade #anknüpfen zu können.
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Die #Verfassungsbeschwerde ist regelmäßig #formell nicht #zulässig, wenn sie sich gegen #Norm(en) richtet (#Gesetz, #Rechtsverordnung, #Satzung), weil diese #Rechtsvorschrift(en) eines #Vollzug(es) bedürfen und als solcher #unmittelbar und #gegenwärtig betreffen.
Ausnahme: Wenn die #Rechtsnorm die #beschwerdeführen(de) #Person selbst, gegenwärtig und unmittelbar beschwert.
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