@ates_guerpinar DER WEEDMOB: 😍
[Lyssinum
@CLomeier
·
1h
#Alkoholetschek da verrennst dich noch.😂
#Weedmob💚mal wieder ganz oben!
Ich lieb euch🤗
#KlarerKopfklareRegeln
#Entkriminalisierung
#legalisierung2023
#Eigenanbaustraffrei
#Jugendschutz
#HanfrettetdieWelt
#Hanfenergie
#Cannabismedizin]
#FREISPRUCH am #Landgericht #Dortmund
#Vorliegen eines #rechtfertigenden #Notstands gemäß § 34 StGB #anerkannt.
#Cannabismedizin @StrafrechtWelke
#prohibition #system #geldwasche #Welke #strafverteidiger #Anerkannt #notstands #rechtfertigenden #Vorliegen #dortmund #landgericht #freispruch #Cannabismedizin #hanfenergie #hanfrettetdiewelt #jugendschutz #EigenanbauStraffrei #Legalisierung2023 #entkriminalisierung #klarerkopfklareregeln #WeedMob #Alkoholetschek
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#Strafverteidiger #Welke #Geldwäsche #System #Prohibition #weltweit
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#Cannabismedizin @StrafrechtWelke
@StrafrechtWelke
Rechtsanwalt und Strafverteidiger Fachanwalt für Strafrecht
Spezialisierung: Betäubungsmittelstrafsachen, insbesondere Cannabisdelikte
DANKE! :mastolove: :mastolove: :mastolove: #Gerechtigkeit #siegt
#bebrave #WEWILLWIN #justiz #love #onelove #cannabis #siegt #gerechtigkeit #Welke #strafverteidiger #Cannabismedizin #Anerkannt #notstands #rechtfertigenden #Vorliegen #dortmund #landgericht #freispruch
#Unterscheidung von #Rechtsakt und #Realakt;
#Rechtsakt: #Rechtshandlung, iSv. #Handlung, die auf #Erzeugung der #Rechtsfolge #abzielt;
#Realakt: #Faktisch #wirkende #Rechtsfolge, deren #Rechtshandlung iSv. #Handlung bei #Vorliegen #bestimmter #Bedingungen als #vollzogen #vorausgesetzt wird.
#Arten von #EU #Rechtsakten: #Verordnungen, #Richtlinien, #Beschluss; #Empfehlungen, #Stellungnahmen;
https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsakt
https://eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/legislation/recent.html
#unterscheidung #Rechtsakt #Realakt #Rechtshandlung #handlung #Erzeugung #Rechtsfolge #abzielt #faktisch #wirkend #Vorliegen #bestimmt #bedingungen #vollzogen #vorausgesetzt #art #eu #verordnung #richtlinie #beschluss #empfehlung #stellungnahme
#Rechtsschutzgarantien
#Justizgrundrechte
#Grundrechtsgleiche #Rechte; #Grundwissen
Art 103 Abs. 1 GG
-> #Begriff des #rechtlichen #Gehörs
-> #Anhörungsrüge iVm #Rechtsstaatsprinzip: #Recht auf #Überprüfung der #Behauptung einer #Verletzung
-> #Abgrenzung zu Art. 19 Abs. 4 GG
-> #Ausnahmen zum #Vorliegen eines #Eingriffs
Art 103 Abs. 2 GG
#Begriff der #Strafbarkeit
Art 103 Abs. 3 GG
#Tatbegriff
#Rechtsschutzgarantie #Justizgrundrecht #grundrechtsgleich #recht #Grundwissen #begriff #rechtlich #Gehör #Anhörungsrüge #Rechtsstaatsprinzip #Überprüfung #behauptung #verletzung #abgrenzung #Ausnahme #Vorliegen #eingriff #strafbarkeit #Tatbegriff #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 2 und 3 GG
#Gleichheit
#Unterscheidung von Art. 3 Abs. 2 S. 1 GG und Art. 3 Abs. 3 S. 1 GG;
#Ansicht seit #BVerfGE 147,1: #Geschlecht als #Kategorie #sui #generis: #Erfassung zusätzlicher Fälle, die #binäre #Zuordnung zu #Mann oder #Frau #ablehnen;
Für das #Vorliegen #rechtlich #relevanter #Ungleichbehandlung ist #Finalität nicht #erforderlich;
#Grundsatz: #Ungleichbehandlung = #Verletzung von #Grundrecht;
#Vorliegen #BVerfGE #geschlecht #kategorie #sui #generis #Erfassung #binär #Zuordnung #mann #frau #diskriminierungsverbot #gleichheit #unterscheidung #Ansicht #ablehnen #rechtlich #relevant #Ungleichbehandlung #Finalität #erforderlich #Grundsatz #verletzung #grundrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Befristung ab #Alter von 52:
§ 620 Abs. 3 BGB
Für #Arbeitsverträge, die auf #bestimmte #Zeit #abgeschlossen werden, gilt das #Teilzeit- und #Befristungsgesetz
§ 14 Abs. 3 #TzBfG
Die #kalendermäßige #Befristung eines #Arbeitsvertrages ohne #Vorliegen eines #sachlichen #Grundes ist bis zu einer #Dauer von #fünf #Jahren #zulässig, wenn der #Arbeitnehmer bei #Beginn des #befristeten #Arbeitsverhältnisses das 52. #Lebensjahr #vollendet hat...
#Arbeitsvertragsrecht #Körner 03.06.21
#befristung #alter #Arbeitsverträge #bestimmt #zeit #abgeschlossen #teilzeit #Befristungsgesetz #TzBfG #kalendermäßig #arbeitsvertrag #Vorliegen #sachlich #grund #dauer #fünf #jahre #zulässig #arbeitnehmer #Beginn #befristet #Arbeitsverhältnis #Lebensjahr #vollendet #Arbeitsvertragsrecht #Körner
#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge
Nach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung: #Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet
#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
#Veraltet #Prüfung #Qualifikation #stgb #körperverletzung #Todesfolge #Grundtatbestand #schwer #folge #Kausalität #Fahrlässigkeit #Hinblick #Zurechnung #problem #Gefahrverwirklichungszusammenhang #Unmittelbarkeitszusammenhang #begriff #unterscheidung #Letalitätslehre #Vorliegen #zusammenhang #außerhalb #Lebenserfahrung #Völkening #strafrecht #vorlesung
#Anspruchsgrundlage für #Aufwendungsersatz § 284 #BGB;
Früher ging #Rechtsprechung #regelmäßig von #Rentabilitätsvermutung aus, wonach #Aufwendung als #vermuteter #Schaden #behandelt wurde;
#Zusätzliche #Anspruchsgrundlage seit #Schuldrechtsreform: #Aufwendung im #Vertrauen auf #Erhalt der #Leistung bei #Vorliegen der #Voraussetzungen für #Schadensersatz #statt #Leistung §§ 280 I, III, 283 S. 1 #BGB nach § 284 #BGB;
#Haferkamp, #Schuldrecht #Allgemeiner #Teil, 14.06.21
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