#Klassische #Rechtswissenschaft / #Jurisprudenz
#Unterscheidung von #klassischer #Zeit und #klassischem #Rechtsdenken;
#Zeitraum: Ab #Schülern von #Quintus #Mucius #Scaevola
#Vorrherschend etwa 80 v.Chr. bis ca. 250 n.Chr.
#Recht als #Schöpfung des #Menschen im #Unterschied zur #Idee des #Naturrecht;
#Neue dritte #Bedeutung des #ius #gentium: #Rechtsgeltung wegen #zivilisatorischer #Verständigung; #Daneben: #proprium #ius #civile
#Römische #Rechtsgeschichte #Avenarius, 8. Sitzung
#klassisch #Rechtswissenschaft #Jurisprudenz #unterscheidung #zeit #Rechtsdenken #Zeitraum #schüler #Quintus #Mucius #Scaevola #Vorrherschend #recht #schöpfung #mensch #unterschied #idee #naturrecht #neu #bedeutung #ius #gentium #Rechtsgeltung #zivilisatorisch #verständigung #Daneben #proprium #civile #Römisch #Rechtsgeschichte #Avenarius