#Gemein machen mit einer #Abrede (#Verabredung; #Verschwörung) als #Verweigerung eines #Anspruchs;
#Forderung nach einem #neuen #Recht, wie auf #sinnvolle #Beschäftigung, #erscheint als #hoffnungsloses #Unterfangen;
Der #sozialstaatliche #Gestaltungsauftrag, ist ggü #sozialer #Grundrechte in #WRV zu #Gunsten von #Abwehrrechten #unterrepräsentiert;
#intertemporale #Freiheitssicherung; #Flickschusterei; #Sozialstaatsprinzip
#Rechteverhöhnung #gemein #Abrede #Verabredung #verschwörung #Verweigerung #anspruch #Forderung #neu #recht #sinnvoll #beschäftigung #erscheint #hoffnungslos #unterfangen #sozialstaatlich #Gestaltungsauftrag #soziale #grundrecht #WRV #Gunst #Abwehrrecht #unterrepräsentiert #intertemporal #Freiheitssicherung #Flickschusterei #Sozialstaatsprinzip #graeber #bullshit #job
#Leistungsrechte
#status #positivus
-> #Ansatz der #Notwendigkeit des #Schaffens der #Voraussetzungen für #Freiheit
#Beispiel: #Meinungsfreiheit kann nur ausgeübt werden unter den #Bedingungen von #Bildung, #Informationen, etc.
Im #Unterschied zur #WRV im GG bis auf #einzelne #Ausnahmen kein #Wortlaut für sog. #soziale #Rechte;
#Rechtsprechung: #Existenzminimum #BVerfGE 125, 175
#Statuslehre #Leistungsrecht #status #positiv #Ansatz #notwendigkeit #Schaffen #voraussetzung #freiheit #beispiel #meinungsfreiheit #bedingungen #bildung #information #unterschied #WRV #Einzeln #Ausnahme #Wortlaut #soziale #recht #rechtsprechung #existenzminimum #BVerfGE #allgemein #Grundrechtslehre #mündigkeit #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Gleichheit im GG
Art 3 Abs 1 #Allgemeiner #Gleichheitssatz
Art 3 Abs 2 #Gleichberechtigung #Mann und #Frau / #Förderauftrag
#Diskriminierungsverbote:
Art 3 Abs 3 #Spezielle
Art 6 Abs 5 - #eheliche / #uneheliche #Kindern
Art 33 Abs 1-3 #Öffentliches #Amt, #Staatsbürgerrechte
Art 21 iVm Art. 3 Abs 1 #Chancengleichheit der #Parteien
Art. 38 Abs 1 S. 1, 2 #Wahlrecht, #Gleichheit #Abgeordneter
Art. 136 Abs 1, 2 #WRV #Weltanschauliche #Neutralität
#gleichheit #allgemein #Gleichheitssatz #gleichberechtigung #mann #frau #Förderauftrag #diskriminierungsverbot #speziell #ehelich #unehelich #kinder #öffentlich #amt #Staatsbürgerrecht #chancengleichheit #partei #wahlrecht #Abgeordnet #WRV #weltanschaulich #neutralität #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG
#Frage nach #Grenzen des #Verfassungswandels vor dem #Hintergrund #dynamischer #gesellschaftlicher #Entwicklung.
#WRV: #Besonderer #Schutz #Ehe als #Grundlage der #Erhaltung und #Vermehrung der #Nation.
#Reinerhaltung, #Gesundung und #soziale #Förderung als #Aufgabe des #Staats und der #Gemeinden.
#frage #grenze #Verfassungswandel #hintergrund #dynamisch #Gesellschaftlich #entwicklung #WRV #besondere #grundlage #erhaltung #vermehrung #nation #Reinerhaltung #Gesundung #soziale #förderung #Aufgabe #staat #gemeinde #vorlesung #grundrechte #Nußberger #schutz #ehe #familie #ehelich #kinder
Keine #Explizierung in #WRV und #EMRK;
#Frage nach #Wirtschaftsordnung des #GG, und darüber #Prägung des #Berufsumfeldes
#BVerfGE 4,7,17 #Investitionshilfe
#Grundgesetz #garantiert weder die #wirtschaftspolitische #Neutralität der #Regierungsgewalt und #Gesetzgebungsgewalt noch eine nur mit #marktkonformen #Mitteln zu #steuernde #Soziale #Marktwirtschaft
#Wirtschaftspolitische #Neutralität: #Einschränkung durch #freie #Berufswahl
#Berufsfreiheit #Explizierung #WRV #emrk #frage #Wirtschaftsordnung #gg #prägung #Berufsumfeld #BVerfGE #Investitionshilfe #grundgesetz #garantiert #wirtschaftspolitisch #neutralität #Regierungsgewalt #Gesetzgebungsgewalt #marktkonform #mittel #steuern #soziale #marktwirtschaft #Wirtschaftspolitische #Einschränkung #frei #Berufswahl #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Schranken
#Religionsfreiheit, #Gewissensfreiheit, #Glaubensfreiheit
Art. 4 Abs. 1 und 2 #GG: #vorbehaltlos;
#Interpretation Art. 136 Abs. 1 #WRV #überlagert von #Vorbehaltlosigkeit Art. 4 #GG
#Schranken als #Ausnahmen:
Art. 136 Abs. 3 S. 2 #GG: #Recht, nach #Religionszugehörigkeit zu #fragen
Art. 137 Abs.3 #GG: #Ordnung #eigener #Angelegenheiten #Schranken #allgemeiner #Gesetze
-> #praktische #Konkordanz
#Schranke #religionsfreiheit #Gewissensfreiheit #Glaubensfreiheit #gg #vorbehaltlos #Interpretation #WRV #überlagert #Vorbehaltlosigkeit #Ausnahme #recht #Religionszugehörigkeit #fragen #ordnung #eigen #Angelegenheit #allgemein #gesetz #Praktisch #Konkordanz #Religionsverfassungsrecht #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Negative #Religionsfreiheit / #Glaubensfreiheit
#Normierung
Art. 4 #GG
Art. 7 Abs.3 S. 3 #GG
Art. 140 #GG iVm 136 III #WRV
Art. 140 #GG iVm 136 IV #WRV
Art. 140 #GG iVm 141 #WRV
#Exemplarisch #BVerfGE 93, 1
#Kruzifix im #Klassenzimmer
#Freiheit, #kultischen #Handlungen eines nicht #geteilten #Glaubens #fernzubleiben. Aber kein #Recht, von #fremden #Glaubensbekundungen, #kultischen #Handlungen und #religiösen #Symbolen #verschont zu bleiben.
#negativ #religionsfreiheit #Glaubensfreiheit #Normierung #gg #WRV #Exemplarisch #BVerfGE #Kruzifix #Klassenzimmer #freiheit #kultisch #handlung #geteilt #glauben #fernzubleiben #recht #fremd #Glaubensbekundung #religiös #symbol #verschont #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Staatsleistungen an die #Religionsgesellschaften nach Art. 138 #WRV iVm Art. 140 #GG.
#Ursprung:
1801 #Friede von #Lunéville zwischen #Frankreich und dem #Heiligen #Römischen #Reich unter #Kaiser #Franz II.
Folge: #Säkularisation; #Enteignungen von #Kirchenländereien. U.a. #Kirchenstaaten in #Köln, #Mainz und #Trier hörten auf zu #existieren. #Kirche hatte fortan keine #Mittel mehr um ihren #Auftrag zu #erfüllen.
Seitdem: #Staatsleistungen ca. 550 Mio pro Jahr.
#Staatsleistung #Religionsgesellschaft #WRV #gg #ursprung #Friede #Lunéville #frankreich #heilig #Römisch #reich #kaiser #franz #Säkularisation #enteignung #Kirchenländerei #Kirchenstaat #köln #mainz #trier #existieren #kirche #mittel #auftrag #erfüllen #Staatsleistungen #Hinweis
#Hinweis auf #Begriff der #Polizeifestigkeit von #Versammlung(en), der auf Gerhard #Anschütz zurückgehe.
Der #Grundrechtsschutz von #Versammlung(en) in #Form der #Versammlungsfreiheit erfordert #Spezifizierung eines #Gesetz(es) im #Unterschied zum #allgemein(en) #Polizeirecht und #Ordnungsrecht.
Gerhard #Anschütz: #Staatsrechtslehrer und führender #Kommentator der #Weimarer #Verfassung #WRV
https://versammlungsrecht.org/polizeifestigkeit-von-versammlungen/
#Vorlesung #Einführung in das #Kirchenrecht, Stephan #Muckel, 11.05.2021
#Hinweis #begriff #Polizeifestigkeit #versammlung #Anschütz #Grundrechtsschutz #form #versammlungsfreiheit #Spezifizierung #gesetz #unterschied #allgemein #polizeirecht #Ordnungsrecht #Staatsrechtslehrer #Kommentator #Weimarer #Verfassung #WRV #vorlesung #einführung #kirchenrecht #Muckel
#Verfassungsprinzip der #religiösen und #weltanschaulichen #Neutralität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche
Art. 4 Abs. 1 #GG
Die #Freiheit des #Glauben(s), des #Gewissens und die #Freiheit des #religiösen und #weltanschaulichen #Bekenntnisses sind #unverletzlich.
Art. 4 Abs. 2 #GG
Die #ungestörte #Religionsausübung wird #gewährleistet.
#Religionsverfassungsrecht Stefan #Muckel
#Einführung in das #Kirchenrecht
#Verfassungsprinzip #religiös #weltanschaulich #neutralität #staat #WRV #gg #Staatskirche #freiheit #glauben #gewissen #Bekenntnis #unverletzlich #ungestört #Religionsausübung #gewährleistet #religionsfreiheit #Religionsverfassungsrecht #Muckel #einführung #kirchenrecht
#Grundgesetzliches #Verfassungsprinzip der #Säkularität des #Staates
Art. 137 Abs. 1 #WRV i.V.m. Art 140 #GG
Es besteht keine #Staatskirche
#Empanzipation des #Staates von der #Kirche und #umgekehrt
#Unterscheidung zu #Laizismus: #Prinzip #strenger #Trennung zwischen #Religion und #Staat;
#Unterscheidung zum #heiligen #römischen #Reich #deutscher #Nationen
1871: noch keine #Regelung;
Erst ab 1919 #geregelt Art. 137 Abs. 1 #WRV
#Grundgesetzlich #Verfassungsprinzip #Säkularität #staat #WRV #gg #Staatskirche #Empanzipation #kirche #umgekehrt #unterscheidung #Laizismus #prinzip #streng #trennung #religion #heilig #Römisch #reich #deutsch #nation #Regelung #geregelt #Klausurfrage #Religionsverfassungsrecht #Muckel
#Grundrechte in der #Weimarer #Reichsverfassung #WRV von 1919 in #Form von #sozialer #Grundrechte: #Normative #Beschreibung des #Wirtschaftslebens; #Recht auf #angemessene #Wohnung; #Schutz für bestimmte #Personengruppen
vgl #Sozialstaatsprinzip im #Grundgesetz
#Aktives und #passives #Wahlrecht für #Frauen in #Deutschland ab 1919
#Vorlesung 2,3 vom 13.04.2021 #Grundrechte, Angelika #Nußberger
#grundrecht #weimar #Reichsverfassung #WRV #form #soziale #grundrechte #normativ #beschreibung #Wirtschaftsleben #recht #angemessen #wohnung #schutz #Personengruppe #Sozialstaatsprinzip #grundgesetz #aktiv #passiv #wahlrecht #frauen #deutschland #vorlesung #Nußberger
Die #GroKo sollte sich einen Ruck geben und mitmachen! @bstrasser @ch_buchholz @larscastellucci @groehe @ruppert_stefan #Staatsleistungen #Art140 #Art138 #WRV
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RT @hmheinig
#Staatsleistungen sind ablösen (Art. 140 GG/Art. 138 WRV) - ein ausgewogener und zielführender Gesetzesvorschlag von FDP, Grünen und Linkspartei war diese Woche in der 1. Lesung im BT. Hatte im März dazu was geschrieben für @christundwelt https://www.zeit.de/2020…
https://twitter.com/hmheinig/status/1324646910158868483
#groko #Staatsleistungen #Art140 #Art138 #WRV