Ein #verfassungsrechtlich #relevanter #Wahlfehler liegt vor, wenn durch die in Rede stehende #Rechtsverletzung die #gesetzmäßige #Zusammensetzung des #Bundestages berührt sein kann. Die #Bestandserhaltung einer #gewählten #Volksvertretung wäre in diesem #Fall durch die #Auswirkungen des #Wahlfehlers abzuwägen
#Abwägung #Bundestagswahl #Staatsorganisationsrecht
#FAZ, 28.09.21, #Zeitgeschehen, S.14, Der #Staat ist den #Bürgern #verpflichtet; #Interview Markus #Wehner mit Stephan #Harbarth
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