#Wissenschaftsfreiheit
Art. 5 Abs. 3 S. 1 Alt. 2 #GG
#Sachlicher #Schutzbereich: #Jede #Tätigkeit, die nach #Inhalt und #Form als #ernsthafter und #planmäßiger #Versuch zur #Ermittlung der #Wahrheit #anzusehen ist. #BVerfGE 35, 79/113; 47, 327/367; 90, 1/12
#Ernsthaft, #Planmäßig, #Wahrheitssuche;
#Fraglich: #Theologie, #Homöopathie;
#Gewährleistungsumfang: #Oranisatorische #Vorleistungen; #Ermöglichungsbedingungen für #Wissenschaft
#Wissenschaftsfreiheit #gg #sachlich #Schutzbereich #jede #tätigkeit #inhalt #form #ernsthaft #planmäßig #versuch #Ermittlung #wahrheit #anzusehen #BVerfGE #Wahrheitssuche #Fraglich #theologie #homöopathie #Gewährleistungsumfang #Oranisatorisch #Vorleistung #Ermöglichungsbedingung #wissenschaft #vorlesung #grundrechte #Nußberger