#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als #objektive #Wertentscheidungen
#Entwickelt von Konrad #Hesse
#Verfassung als #rechtliche #Grundordnung des #Gemeinwesens
#Anwendung des #Gedankens des #Grundgesetzes als #objektiver #Wertentscheidung für die #Rechtsordnung: #Auslegung der #zivilrechtlichen #Gesetze vor dem #Hintergrund der #Wertentscheidungen des GG
#BVerfGE 7, 198 #Lüth #Urteil vom 15.01.1958
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrecht #Wertentscheidung #entwickelt #Hesse #Verfassung #rechtlich #Grundordnung #Gemeinwesen #anwendung #gedanken #grundgesetz #Rechtsordnung #auslegung #zivilrechtlich #gesetz #hintergrund #BVerfGE #Lüth #urteil #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
Zur #Frage der #Verwechslung von #Menschen und #Rechtssubjekten.
#Grundgedanke: #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit von #grundrechtlich #geschützten #Werten #unabhängig von ihrer #subjektiven #Inanspruchnahme;
#Grundrechte als
#Einrichtungsgarantien
#objektive #Wertentscheidungen
#Schutzpflichten des #Staates
#Schutzzweck der #Institution ist der #Einzelne #Grundrechtsträger, nicht die #Institution als solche.
#Vorlesung 3,2 vom 16.04.2021 #Grundrechte, #Nußberger
#frage #verwechslung #mensch #Rechtssubjekt #Grundgedanke #Schutzwürdigkeit #Schutzbedürftigkeit #grundrechtlich #geschützt #Wert #unabhängig #subjektiv #Inanspruchnahme #grundrechte #Einrichtungsgarantie #objektiv #Wertentscheidung #Schutzpflicht #staat #Schutzzweck #institution #Einzeln #Grundrechtsträger #vorlesung #Nußberger
#Objektive #Grundrechtsgehalte
#Grundrechte als
-> #Einrichtungsgarantien
-> #objektive #Wertentscheidungen
-> #Grundrechtliche #Schutzpflichten
-> #Drittwirkung
#Grundgedanke: Es besteht #Schutzwürdigkeit und #Schutzbedürftigkeit der #grundrechtlich #geschützten #Werte #unabhängig von ihrer #subjektiven #Verteidigung durch #Einzelnen.
#Institution; #Institutsgarantie; Carl #Schmitt
#objektiv #Grundrechtsgehalt #grundrecht #Einrichtungsgarantie #Wertentscheidung #grundrechtlich #Schutzpflicht #Drittwirkung #Grundgedanke #Schutzwürdigkeit #Schutzbedürftigkeit #geschützt #Wert #unabhängig #subjektiv #verteidigung #Einzeln #institution #Institutsgarantie #Schmitt #allgemein #Grundrechtslehre #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Besondere #Diskriminierungsverbote
Art. 3 Abs. 3 GG
#Schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdeter #Gruppen vor #Benachteiligung
-> #Abwehrrechte im #klassischen #Sinn
-> #Objektive #Wertentscheidung mit #Ausstrahlungswirkung für die #gesamte #Rechtsordnung;
Wichtig für #mittelbare #Drittwirkung der #Grundrechte über #Generalklauseln
-> #Derivativer #Teilhabe- und #Leistungsanspruch iVm #Freiheitsrechten
-> #Objektive #Schutzfunktion
#besondere #diskriminierungsverbot #schutz #strukturell #diskriminierungsgefährdet #Gruppe #Benachteiligung #Abwehrrecht #klassisch #sinn #objektiv #Wertentscheidung #Ausstrahlungswirkung #gesamt #Rechtsordnung #mittelbar #Drittwirkung #grundrecht #Generalklausel #Derivativ #teilhabe #Leistungsanspruch #Freiheitsrecht #Schutzfunktion #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Freiheit der #Person
Art. 2 Abs. 2 S. 2 GG
Art. 104 GG
#Gewährleistung
-> #Abwehrrecht
-> #Schutzpflicht
z.B. Bei #Geiselnahme; #Schutz bei #Straßenblockade
-> #Objektive #Wertentscheidung
#Eingriff in den #Schutzbereich
-> #Gerichtet gegen #körperliche #Bewegungsfreiheit
#Hinderung durch #öffentliche #Gewalt gegen #Willen #Ort oder #Raum #aufzusuchen oder sich dort #aufzuhalten
#BVerfGE 94, 166, 189
#freiheit #person #Gewährleistung #Abwehrrecht #Schutzpflicht #Geiselnahme #schutz #straßenblockade #objektiv #Wertentscheidung #eingriff #Schutzbereich #gerichtet #körperlich #bewegungsfreiheit #Hinderung #öffentlich #gewalt #wille #ort #raum #aufzusuchen #aufzuhalten #BVerfGE #Freiheitsbeschränkung #Freiheitsentziehung #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Unverletzlichkeit der #Wohnung
Art. 13 GG
#Räumliche #Abschirmung; #allgemeiner #Zugänglichkeit #entzogen
#Elementarer #Lebensraum, in dem der #Einzelne das #Recht hat, in #Ruhe #gelassen zu werden.
#Gewährleistung:
-> #Abwehrrecht gegen #Eindringlinge
-> #Schutzpflicht vor #Beeinträchtigung z.B. #Hausfriedensbruch § 123 #StGB;
-> #Objektive #Wertentscheidung
Nicht: #Anspruch auf #Zuweisung von #Wohnraum;
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#Schutz von #Ehe, #Familie und nicht #eheliche #Kinder
Art. 6 GG #Normstruktur
#Geltung #jeweils für #Ehe und #Familie
#Subjektive #Strukturelemente:
-> #Abwehrrecht gegen #Eingriffe des #Staates
-> #Schutzpflicht des #Staates
-> #Leistungsrechte für #Ehepartner, die sich aus der #Normierung #ableiten
#Objektive #Strukturelemente:
-> #Wertentscheidung
-> #Institutsgarantie
#Einzelgarantien: Art. 6 #Abs. 2 und 3 GG #lex #specialis zu Abs. 1;
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#Hinweis auf #Grundlage für #Argumentation als #objektiv(e) #wertentscheidend(e) #Grundsatznorm nach #BVerfGE 35, 79;
Dem #Grundrechtsträger erwächst aus der #Wertentscheidung ein #Recht auf #staatlich(e) #Maßnahme(n), die zum #Schutz des #grundgesetz(lich) #gesichert(en) #Freiheitsraum(s) #unerlässlich sind, weil sie ihm #frei(e) #wissenschaft(liche) #Betätigung überhaupt erst #ermöglichen.
#Ermöglichung #ToDo #Wissenschaftsfreiheit
#BVerfGE 111, 333 (353)
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