#Schutzbereich:
#Verlängerung der #Eigentumsgarantie in #zeitlicher #Hinsicht: #Möglichkeit über #Eigentum über den #Tod hinweg zu #verfügen;
#Abwehrrechtliche #Dimension:
#Testierfreiheit des #Erblassers; #Geltendmachung des #Erbrechts
#Institutsgarantie: #Schutz der #Grundstrukturen in #Form der §§ 1922 ff. #BGB; #Wesensmerkmale #staatlicher #Veränderung #entzogen
#Erbrecht #gg #Schutzbereich #verlängerung #Eigentumsgarantie #zeitlich #Hinsicht #möglichkeit #eigentum #tod #verfügen #Abwehrrecht #dimension #Testierfreiheit #Erblasser #Geltendmachung #Institutsgarantie #schutz #Grundstrukturen #form #BGB #Wesensmerkmal #staatlich #veränderung #entzogen #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Eigentumsgarantie
Art. 14 #GG
#Wesensmerkmale der #Institutsgarantie
#Privatnützigkeit: #Eigentum dient dem #privaten #Eigentümer und seinem #Vorteil
#Verfügungsbefugnis: #Eigentümer darf #Gegenstände seines #Eigentums #frei #übertragen, #belasten oder #Dritten #Nutzungsrechte #einräumen
#Rechtsnachfolgegarantie: #Entscheidung, auf wen #Eigentum von #Todes wegen #übergehen soll
#Schutz von #Instituten, die #Produkt der #Rechtsordnung sind
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