RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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Auf den Kauf von Eintrittskarten über eine Vorverkaufsstelle ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB anzuwenden.
Ein Widerrufsrecht besteht danach selbst dann nicht, wenn es sich hierbei um einen Fernabsatzvertrag handelt.

BGH, Urteil vom 13.07.2022, VIII ZR 317/21

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