RT @rav_gs@twitter.com
Wir halten das für einen klaren Verstoß gegen die Verfassung: Art 103 Abs. 3 GG verbietet die #Doppelverfolgung einer Straftat nach einem rechtskräftigen Freispruch.
#Wiederaufnahmeverfahren https://twitter.com/bundesrat/status/1438793312526389254
#Wiederaufnahmeverfahren #Doppelverfolgung