#Sachlich(er) #Schutzbereich des Art. 2 Abs. 2 S. 1: #Recht auf #körperlich(e) #Unversehrtheit auch #eröffnet, wenn #Einwirkung auf #Psyche einer #Zufügung von #Schmerz(en) #entspricht.
#Wortlaut zwar #Körperlich, aber #Einheit von #Körper, #Seele und #Geist und #entsprechend #Wechselwirkung(en).
#Befinden des #Mensch(en) in einer #Weise #verändert, die der #Zufügung von #Schmerz(en) #entspricht.
#sachlich #Schutzbereich #recht #körperlich #unversehrtheit #eröffnet #Einwirkung #psyche #Zufügung #schmerz #entspricht #Wortlaut #einheit #körper #seele #geist #entsprechend #Wechselwirkung #Befinden #mensch #weise #verändert #vorlesung #grundrechte #Nußberger