Die #Frage nach der #Beschwerdebefugnis von im #Ausland #lebenden #Ausländern wurde durch das #Bundesverfassungsgericht #offengelassen;
Vgl. #Zulässigkeit der #Verfassungsbeschwerde;
#Beschwerdebefugnis §90 Abs. 1 #BVerfGG;
#FAZ, 28.09.21, #Zeitgeschehen, S.14, Der #Staat ist den #Bürgern #verpflichtet; #Interview Markus #Wehner mit Stephan #Harbarth
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#Rechtfertigung von #Enteignungen
"Durch #Gesetz oder auf #Grund eines #Gesetzes" Art. 14 Abs. 3, S. 2 GG
#Unterscheidung von #Legalenteignung und #Administrativenteignung:
#durch #Gesetz; #aufgrund eines #Gesetzes
#Gesetzliche #Grundlage muss #Enteignungszweck iSv #zielt auf #Gemeinwohl #festlegen
#Rechtsschutzverkürzung bei #Legalenteignung: Da #Rechtsmittel gegen #Verwaltung wegfallen: #Zulässigkeit nur #Ausnahmsweise gegeben
#Eigentumsgarantie #Rechtfertigung #enteignung #gesetz #grund #unterscheidung #Legalenteignung #Administrativenteignung #durch #aufgrund #gesetzlich #grundlage #Enteignungszweck #zielt #gemeinwohl #festlegen #Rechtsschutzverkürzung #Rechtsmittel #verwaltung #Zulässigkeit #ausnahmsweise #vorlesung #grundrechte #Nußberger
#Verfassungsmäßigkeit von #Eingriff(en) in #Grundrecht(e) werden #geprüft entlang der #Frage nach #Verhältnismäßigkeit.
#Verhältnismäßig ist ein #Eingriff wenn er #entlang folgender #Parameter einer #Prüfung standhält:
#Zweck
#Geeignetheit
#Erforderlichkeit
#Angemessenheit = #Verhältnismäßigkeit im #eng(eren) #Sinn.
https://dejure.org/gesetze/StPO/81a.html
#BVerfGE 16, 194 (200ff.); #Liquorentnahme; #Zulässigkeit #körperlich(er) #Eingriff(e) § 81a #StPO
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Weitere Grundsätze
#Zulässigkeit #Verfassungsbeschwerde
#Rechtswegerschöpfung
§90 Abs. 2 S. 1 #BVerfGG
#Gegen #formelles #Gesetz kein #Rechtsweg bei #BVerfG, weil keine #unmittelbare #Betroffenheit: #Einzelner nicht von #Gesetzen #adressiert.
Aber #§93 Abs. 3 #BVerfGG #Jahresfrist ab #Inkrafttreten
#Subsidiarität der #Verfassungsbeschwerde: #Vorrang der #Fachgerichtsbarkeit
#Allgemeines #Rechtschutzbedürfnis
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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Die #Zulässigkeit der #Verfassungsbeschwerde
Art. 93 Abs. 1 Nr. 4a GG i.V.m. §§ 13 Nr. 8a, 90 ff. #BVerfGG
#Beschwerdefähigkeit:
Art.93 Abs. 1 Nr.4a GG, §90 #BVerfGG - #Jedermann / #Jeder #Grundrechtsträger
#Verfahrensfähigkeit / #Prozessfähigkeit:
Auch #juristische #Personen; #Minderjährige wenn #Grundrechtsmündigkeit #gegeben
#Beschwerdegegenstand §§ 92,95 #BVerfGG #Akt #öffentlicher #Gewalt
#Beschwerdebefugnis §90 Abs.1 #BVerfGG
#Vorlesung 4,3 19.04.21 #Grundrechte, #Nußberger
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