A former McKinsey employee has described the company as “capital’s willing executioners”: if you want something done but don’t want to get your hands dirty, McKinsey will do it for you.
https://www.newyorker.com/science/annals-of-artificial-intelligence/will-ai-become-the-new-mckinsey
#Soziologie der #Beratung; #Beratung als #Entlastung von der #Zurechnung von #Handlung auf #ökonomische #Akteure.
#soziologie #beratung #entlastung #Zurechnung #handlung #okonomisch #akteur
#Zusammenhang der #Entwicklung einer #Zurechnung von #Handlungsfähigkeit über #Selbsteinschätzung, #Erwartungen in Hinblick auf #Rücksichtnahme und #Durchsetzungsfähigkeit;
#Übertreibung des #Zusammenhanges als #Pathologie in #Form von #Hybris & #Paranoia
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#Zurechnung von #Institutionen als #gesellschaftlichem #Tatbestand auf #unbeabsichtigte #Nebenfolgen #intentionaler #Handlungen scheide bei #Durkheim aus, da die #Zurechnung #gesellschaftlichem #Tatbestands auf #Intention als #Zustand #individuellem #Bewusstseins ausscheide.
#Blinder #Fleck: #Zusammenhang #Handlung mit #kollektiven #Phänomenen;
#Wippler 1981 #Erklärungen #unbeabsichtigter #Handlungsfolgen; #Theoriebildung, S.247
#Zurechnung #institutionen #Gesellschaftlich #Tatbestand #unbeabsichtigt #Nebenfolge #intentional #handlung #Durkheim #intention #zustand #individuell #bewusstsein #blind #fleck #zusammenhang #kollektiv #phänomen #institutionalisierung #Wippler #erklärung #Handlungsfolge #theoriebildung
#Institutionalisierung und #unbeabsichtigte #Nebenfolgen
Die #Zurechnung von #Institutionen auf #Intentionalität von #Handlungen oder ihrem #Reflexionswert #unbeabsichtigt ist #Verwirrung
#Phänomenologische #Unterscheidung der #Verwirrtheit in #idealistischer #Deutung (#Hume, #Smith, #Hegel) und #Problematisierung (#Marx)
#Institutionentheorie #Institutionalisierung
Rheinhard #Wippler 1981 #Erklärungen #unbeabsichtigter #Handlungsfolgen; #Theoriebildung S.247
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#Unterscheidung von #Infrastruktur in #materiell und #institutionell;
#Interessant: #Zurechnung von #Institut(en) iSv. #institutionalisiert(er) #Infrastruktur wie #Eigentum auf #Planung, #Erhaltung und #Gestaltung auf den #Staat; https://de.wikipedia.org/wiki/Infrastruktur
#unterscheidung #infrastruktur #materiell #institutionell #interessant #Zurechnung #Institut #institutionalisiert #eigentum #planung #erhaltung #gestaltung #staat #markt #todo
Der #Systembegriff erlaubt, durch #Zurechnung von #Funktionen, als #Alternative zu auf #Kausalität #basierenden #Handlungen, die #Versachlichung der #Bestimmungen von #Institutionen;
#Dasein in #Tätigkeit #gedacht;
#Rechtstheorie, 2. Vorlesung;
Klaus #Stern - #Staatsrecht, Bd. 2, 1980, § 37 Kap. I S.560
#Systembegriff #Zurechnung #funktion #alternativ #Kausalität #basieren #handlung #Versachlichung #bestimmung #institution #Dasein #tätigkeit #Gedacht #Rechtstheorie #stern #staatsrecht
Wer sein #Geschäft nicht #selbst #aufgebaut, sondern #vermacht #bekommen hat, hat nicht die #Fähigkeit #Generalist für #alles zu sein und #beherrscht sein #Handwerk nicht.
#Beherrschung ist #symbiotische #Wechselwirkung von #Kontrolle mit einem als #nützlich iSv #wünschenswert #anerkannten #System, auf das kein #eigenständiger #Wille #zugerechnet wird.
https://www.duden.de/rechtschreibung/vermachen
#SZ, 24.09.21, #Wirtschaft, S.22, Das ist die #pure #Gier
#Geschäft #selbst #aufgebaut #vermacht #bekommen #fähigkeit #Generalist #alles #Beherrscht #handwerk #Vermachung #Vermachtung #Beherrschung #symbiotisch #Wechselwirkung #kontrolle #nützlich #wünschenswert #Anerkannt #system #eigenständig #wille #zugerechnet #Zurechnung #sz #wirtschaft #pur #gier
-> #Zuordnung von #Verhaltensfolge und #Fehlverhalten;
Das #Fehlverhalten, also der #Verstoß gegen eine #Verhaltensnorm im #Unterschied zur #Sanktionsnorm, ist zu #bestimmen, um die #Voraussetzungen zur #Zuordnung #spezifischer #Folgen des #Fehlverhaltens zu #erarbeiten.
Ein #schadensträchtiger #Verlauf muss sich #ereignet haben, der durch #richtiges #Verhalten hätte #vermieden werden #können und #sollen.
#Freund, #Rostalski - #Strafrecht #Allgemeiner #Teil, S. 77
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#Körperverletzung mit #Todesfolge §227 #StGB
#Spezifischer #Gefahrrealisierungszusammenhang
-> #Prüfung der #Zurechnung in 2. #Stufe:
Hat sich das #spezifische #Risiko #realisiert, das im #Grundtatbestand #steckt, in der #Todesfolge;
#Ratio:
§222 #Fahrlässige #Tötung: max. 5 #Jahre #Freiheitsstrafe
Im #Unterschied zu #leichtfertiger #Tötung #geringes #Strafmaß
§227 als #Schließen der #Lücke;
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#Aufbau für #Gefährliche #Körperverletzung § 224 #StGB
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Grundtatbestand, § 223 Abs. 1 #StGB
aa) #Tatobjekt: #Andere #Person
bb) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
cc) #Kausalität
dd) #Objektive #Zurechnung
b) #Qualifikation nach § 224 Abs. 1 #StGB
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz #Grundtatbestand + #Qualifikation
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#aufbau #gefährlich #körperverletzung #stgb #Prüfungsschema #Tatbestand #objektiv #Grundtatbestand #Tatobjekt #andere #person #Tathandlung #körperlich #Misshandlung #Gesundheitsschädigung #Kausalität #Zurechnung #Qualifikation #subjektiv #vorsatz #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema § 223 #StGB #Körperverletzung
I. #Tatbestand
1. #Objektiver #Tatbestand
a) #Tatobjekt: #Anderer #Mensch
b) #Tathandlung: #Körperliche #Misshandlung oder #Gesundheitsschädigung
c) #Kausalität
d) #Objektive #Zurechnung
2. #Subjektiver #Tatbestand: #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
III. #Schuld
#Aufbaumöglichkeit #Prüfungsschema #stgb #körperverletzung #Tatbestand #objektiv #Tatobjekt #andere #mensch #Tathandlung #körperlich #Misshandlung #Gesundheitsschädigung #Kausalität #Zurechnung #subjektiv #vorsatz #Rechtswidrigkeit #schuld #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Prüfung der #Qualifikation bei § 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge
Nach #Grundtatbestand #schwere #Folge, #Kausalität, #Fahrlässigkeit im #Hinblick auf die #schwere #Folge
#Zurechnung: #Problem des #Gefahrverwirklichungszusammenhang;
#Unmittelbarkeitszusammenhang als #Begriff #veraltet
#Unterscheidung von #Letalitätslehre und #Vorliegen des #Gefahrverwirklichungszusammenhangs, wenn #Zusammenhang nicht #außerhalb jeder #Lebenserfahrung
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§ 227 #StGB
#Körperverletzung mit #Todesfolge
#Besonderheit bei #Prüfung: #Zurechnung iSv #Spezifischer #Gefahrverwirklichungszusammenhang
#Zusammenhang zwischen #Tod und #besonderer #Gefährlichkeit der #Körperverletzung
#Letalitätslehre: #Realisierung der in einer an sich #tödlichen #Verletzung #angelegten #Todesgefahr; #Restriktive #Auslegung #aufgrund #hohen #Strafrahmens;
a.A.: #Unmittelbarkeitszusammenhang;
a.A.: #grobe #Fahrlässigkeit
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#Unterscheidung von #Kausalität und #Objektiver #Zurechnung;
#Atypische #Kausalverlauf: Der #Eintritt des #konkreten #Erfolges tritt ein, liegt aber eher #außerhalb der #Lebenserfahrung, nach der er #erwartbar wäre.
-> #Prüfung der #Kausalität (+)
-> #Objektiv(e) #Zurechnung (+/-)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 07a
#unterscheidung #Kausalität #objektiv #Zurechnung #atypisch #Kausalverlauf #eintritt #konkret #erfolg #außerhalb #Lebenserfahrung #erwartbar #Prüfung #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Kausalität als #Problem;
In #dubio pro #reo
#Rechtsgrundlage: Art. 103 Abs. 2 #GG, Art. 6 Abs. 2 #EMRK, § 261 #StPO;
#Gegenposition: #Risikoerhöhungslehre als #Ersatz #unmittelbar #kausaler #Zurechnung mit einem #maßgeblichen #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung.
#Contra: #Annahme der #Realisierung der #Gefahr beim #normwidrigen #Verhalten im #Vergleich zum #erlaubten #Risiko einzig durch #Erhöhung der #Chance des #Erfolgseintritt
#Kausalität #problem #dubio #reo #rechtsgrundlage #gg #emrk #stpo #Gegenposition #Risikoerhöhungslehre #ersatz #unmittelbar #kausal #Zurechnung #maßgeblich #Zurechnungskriterium #Risikoerhöhung #contra #annahme #realisierung #gefahr #normwidrig #verhalten #vergleich #erlaubt #risiko #erhöhung #chance #Erfolgseintritt #Rostalski #Völkening #strafrecht #vorlesung
#Schuldgrundsatz: #Nulla #poena #sine #culpa im #Sinn von #Kausalität und #Zurechnung;
#Kehrseite: in #dubio pro #reo
#Schuld als #formelle #Strafbarkeitsbedingung
#Frage nach #Realisierung des #rechtlich #missbilligten #Risikos. #Schuldfrage;
#Mindermeinung: #kausalitätsersetzende #Risikoerhöhungslehre: #Erhöhung der #Wahrscheinlichkeit, dass sich ein #Risiko #erfüllt.
Aber: Wäre #Umwandlung in #Gefährdungsdelikt.
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 03
#Schuldgrundsatz #Nulla #poena #sine #culpa #sinn #Kausalität #Zurechnung #Kehrseite #dubio #reo #schuld #formell #Strafbarkeitsbedingung #frage #realisierung #rechtlich #Missbilligt #risiko #Schuldfrage #Mindermeinung #kausalitätsersetzend #Risikoerhöhungslehre #erhöhung #wahrscheinlichkeit #erfüllt #Umwandlung #Gefährdungsdelikt #Rostalski #strafrecht #vorlesung
#Kausalität ist #notwendige aber nicht #hinreichende #Bedingung für #strafrechtliche #Verantwortlichkeit;
#Zurechnung:
#Zurechenbar ist ein #Erfolg, wenn der #Täter durch sein #Verhalten ein #rechtlich #missbilligtes #Risiko #geschaffen hat (1), das sich im #tatbestandsmäßigen #Erfolg #realisiert hat (2).
#Objektive #Erfolgszurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 04
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#Prüfung der #Strafbarkeit
#Verbrechensaufbau #Prüfungsschema #Prüfungsaufbau
#Unterteilung der #Objektiv(en) #Zurechnung in
#Schaffung einer #rechtlich #missbilligt(en) #Gefahr und
#Realisierung der #Gefahr im #Erfolg
zur #Kennzeichnung der #Subsumption unter eine #Normativ(e) statt einer #Empirisch(en) #Ordnung von #Strafbarkeit und damit #Normentheorie statt nur #Straftheorie.
#Tatbestandsmäßigkeit
#Rechtswidrigkeit
#Schuld
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
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#Voraussetzungen für die #Strafbarkeit; #Prüfungsschema
I. #Tatbestandsmäßigkeit
#Handlung #Erfolg #Kausalität #Zurechnung, #Vorsatz
II. #Rechtswidrigkeit
#Fehlen von #Rechtfertigungsgründen
III. #Schuld
#Fehlen von #Schuldausschließungsgründen und #Entschuldigungsgründen
#Unterscheidung von #Empirischer (#Handlung und #Erfolg) und #Normativer #Ebene (#Missbilligte #Risikoschaffung und #Realisierung des #Risikos)
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02a
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#Prüfungsschema #Tatbestandsmäßigkeit h.M.
1. #Objektiv(er) #Tatbestand
a. #tatbestandsmäßig(e) #Handlung
b. #Eintritt des #tatbestandsmäßig(en) #Erfolg(s)
c. #Kausalität
d. #objektiv(e) #Zurechnung
2. #subjektiv(er) #Tatbestand = #Vorsatz
#Spezialfall #Schema #Rostalski: #Verzicht auf #Unterscheidung #Subjektivität / #Objektivität als #Zurechnung
#Rostalski - #Strafrecht I
#Vorlesung 02
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