#Zuteilung von #Lebenschance(n) als #Bezeichnung für #Verteilung von #Studienplätze(n) durch das #BVerfGE auch in 43, 291/ 314, 364;
#Teilhabeanspruch in einer #Situation von #Konkurrenz als #Hinweis auf die #Grenze von #Formalisierung und #Explikation der #Zuteilung von #Lebenschance(n), weil die #Bürokratisierung als #Ersatzhandlung als #Auswahlmöglichkeit #vorhanden ist.
#Hinweis auf #BVerfGE 147, 253 Rn. 114, #Verfahrensgestaltung
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#Zuteilung von #Lebenschance(n): #Zuweisung von #Selbstverantwortung ist #Bedingung der #Möglichkeit #Ansprechbarkeit herzustellen, mit der #Einfordern von #Recht(en) #formal(isiert) und #bürokratisiert wird.
#Frage nach #Grenze(n) von #Formalisierung und #Explikation.
#Hinweis auf #BVerfGE 33, 303/346; #Parlamentsvorbehalt
Thorsten #Kingreen, #Stellungnahme als #Sachverständiger zum #Entwurf eines #Gesetz(es) zur #Priorisierung bei der #Schutzimpfung gegen #Corona
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