Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung – und kein Abgeltungsteuertarif
Der Bundesfinanzhof vermeidet eine Antwort: Die Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung privater Einkünfte aus Kapitalvermögen mit einem abgeltenden Sondertar
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Komplexe Fondsbesteuerung🫣:
„Für 2023 hat die Bundesbank den #Basiszins nun auf 2,55 Prozent festgelegt. Damit wird die Pauschale für viele #Fonds wieder relevant.“
via #Handelsblatt
#Vorabpauschale #Investmentfonds #Abgeltungsteuer #Steuerrecht
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