LG Wiesbaden: #DSGVO_Verstöße sind nicht von #Wettbewerbern nach #UWG #abmahnbar
von RA Thomas Busch
LG Wiesbaden, Urteil vom 05.11.2018, 5 O 214/18
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#DSGVO
#Datenschutzverstöße können nicht grundsätzlich, aber im Einzelfall bei Verstoß gegen Normen mit #marktverhaltensregelndem #Charakter durch #Mitbewerber wettbewerbsrechtlich #abmahnbar sein
OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018, 3 U 66/17
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Sind #DSGVO_Verstöße #wettbewerbsrechtlich #abmahnbar?
„Setzt die #DSGVO das #UWG Schachmatt?
Können Datenschutzverstöße auch weiterhin über das Recht des unlauteren Wettbewerbs verfolgt werden?“
von RA Sebastian Laoutoumai und RA Adrian Hoppe
https://rechtdigital.files.wordpress.com/2018/09/kur_09_18_beitrag_laoutoumai_hoppe.pdf
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