KMK: Auch 2023 keine Nachteile in Abschlussprüfungen durch pandemiebedingte Ausnahmesituationen
Die Kultusministerkonferenz bekräftigt erneut ihren Beschluss aus dem Jahr 2020, dass Schülerinnen und Schülern keine Nachteile aus der pandemiebedingten Ausnahmesituation erwachsen dürfen.
#schule #abschlussprufungen #kmk
Man muss den #Förderstatus #Lernen nicht zwangsweise vor den #Abschlussprüfungen aberkennen. Es gibt eine neue Regelung. Im letzten Förderplan steht dann drin, dass das Kind #undifferenziert mitschreiben kann. Schreibt es mit & besteht: Super!
Kind erhält den normalen Abschluss, FS wird schnell danach aberkannt.
Besteht es nicht: nicht schlimm. Fangnetz FS ist drunter, #Kind erhält den BO-Abschluss und kann damit weitermachen.
Es steht in keinem Fall ohne Abschluss da.
#kind #undifferenziert #abschlussprufungen #lernen #forderstatus #hessen #inklusion