#Abwerbung von #Arbeitnehmern
Die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gelten auch, wenn der Arbeitnehmer nicht über den Dienstanschluss, sondern auf seinem privaten Handy angerufen wird. Der Anrufer müsse in diesem Fall zu Beginn des Gespräches nachfragen, ob der Angerufene am Arbeitsplatz sei.
OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2018, 6 U 51/18
Das #Abwerbung von #Mitarbeitern eines #Mitbewerbers ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig
OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.05.2018, 6 W 39/18
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:8079087
#mitarbeitern #abwerbung #mitbewerbers