RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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Die höchstrichterlichen Grundsätze zur Wettbewerbswidrigkeit von Abwerbeversuchen am Arbeitsplatz gelten auch, wenn der Arbeitnehmer nicht über den Dienstanschluss, sondern auf seinem privaten Handy angerufen wird. Der Anrufer müsse in diesem Fall zu Beginn des Gespräches nachfragen, ob der Angerufene am Arbeitsplatz sei.

OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.08.2018, 6 U 51/18

ordentliche-gerichtsbarkeit.he

#abwerbung #arbeitnehmern

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RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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Das von eines ist grundsätzlich nicht wettbewerbswidrig

OLG Frankfurt am Main, Beschluss vom 15.05.2018, 6 W 39/18

lareda.hessenrecht.hessen.de/l

#mitarbeitern #abwerbung #mitbewerbers

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