#Suchmaschinenbetreiber sind keine #Access_Provider nach § 8 TMG und haften für #Links auf #Rechtsverstöße ab #Kenntnis als #Störer
LG Frankfurt am Main, Urteil vom 09.02.2017, 2-03 S 16/16
http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/lexsoft/default/hessenrecht_lareda.html#docid:7851137
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