#agiles_Arbeiten
#Betriebsrat
#Mitbestimmungsrecht
Bei der Überprüfung, ob die Durchführung von agilem Arbeiten in einem Unternehmen der Mitbestimmung des Betriebsrats unterfällt, ist auf die konkreten Arbeitsweisen der einzelnen Gruppen abzustellen
ArbG Bonn, Beschluss vom 06.120.2022, 3 BV 116/21
https://www.justiz.nrw.de/nrwe/arbgs/koeln/arbg_bonn/j2022/3_BV_116_21_Beschluss_20221006.html
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