RA Michael Seidlitz · @ramichaelseidlitz
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Bei der Überprüfung, ob die Durchführung von agilem Arbeiten in einem Unternehmen der Mitbestimmung des Betriebsrats unterfällt, ist auf die konkreten Arbeitsweisen der einzelnen Gruppen abzustellen

ArbG Bonn, Beschluss vom 06.120.2022, 3 BV 116/21

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#agiles_arbeiten #Betriebsrat #Mitbestimmungsrecht

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