"Cum-Ex" ist nichts für die Presse?
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat zwei Beschwerdeverfahren zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen im Zusammenhang mit der „Cum-Ex-Steuergeldaffäre“ entschieden. Im ersten Fall ((OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Juni 2023 - OVG 6
https://www.gerichtsboulevard.de/cum-ex-ist-nichts-fuer-die-presse-918707/
#ÖffentlichesRecht #Aktienhandel #Auskunftsanspruch #Cum-Ex #Informationsfreiheit #Presserecht #Steuerhinterziehung
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#Corona legt das ganze öffentliche und auch wirtschaftliche Leben lahm. Warum sind dann noch die #Börse geöffent? Warum wird der #Aktienhandel nicht ausgesetzt?
Sollte es rechtlich nicht möglich sein, welche Institution könnte eine solche Verfügung aussprechen?